Rechtsstreit : Strabag kämpft weiter um 335 Millionen Euro Schadenersatz von Deutschland

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Die Entscheidung in dem komplexen und seit 20 Jahren anhängigen Fall dürfte aufgrund der möglichen Folgenschwere frühestens 2027 fallen. 

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Ein milliardenschwerer Rechtsstreit zwischen dem österreichischen Baukonzern Strabag SE und der Bundesrepublik Deutschland zieht sich weiter in die Länge. Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, wurde ein Verfahren zur Vollstreckung eines Schiedsspruchs in den USA vorerst ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung wird nun frühestens 2027 erwartet.

Streit um gescheiterte Offshore-Windprojekte

Auslöser des Konflikts sind Offshore-Windkraftprojekte in der deutschen Nordsee, die Strabag-Tochtergesellschaften vor rund zwei Jahrzehnten geplant hatten. Nach Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sah sich das Unternehmen jedoch nicht mehr in der Lage, die Projekte wirtschaftlich umzusetzen und stellte sie ein.

Die Strabag argumentierte später, ihre Investitionen seien dadurch faktisch entwertet worden. Der Konzern leitete daraufhin ein internationales Schiedsverfahren ein. Dieses wurde beim Schiedsgericht der Weltbank, dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID), geführt.

Nach rund 20 Jahren Rechtsstreit entschied das Schiedsgericht 2024 zugunsten der Strabag-Töchter. Deutschland wurde zur Zahlung von rund 335 Millionen Euro Schadenersatz inklusive Zinsen verpflichtet.

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Durchsetzung außerhalb der EU

Da Deutschland die Zahlung bislang nicht geleistet hat, versuchte der Baukonzern 2025, das Urteil in den USA vollstrecken zu lassen. Ein entsprechendes Verfahren wurde bei einem Bundesgericht in Washington, D.C. eingeleitet.

Der Hintergrund: Innerhalb der Europäischen Union sind solche Schiedssprüche zwischen Unternehmen und Mitgliedstaaten nach mehreren Entscheidungen des Europäischer Gerichtshof (EuGH) nicht mehr durchsetzbar. Der Gerichtshof argumentiert, dass Streitigkeiten zwischen Investoren und EU-Staaten innerhalb des europäischen Rechtssystems gelöst werden müssen.

Viele dieser Verfahren stützten sich ursprünglich auf den Energiecharta-Vertrag, der Investitionen im Energiesektor schützen soll. Der EuGH stellte jedoch klar, dass diese Investitionsschutzmechanismen für innereuropäische Konflikte nicht gelten.

Deutschland versucht Aufhebung des Schiedsspruchs

Deutschland versucht nun, den Schiedsspruch selbst aufheben zu lassen. Laut der ICSID-Datenbank wurde ein sogenanntes „Annulment Proceeding“ eingeleitet – ein Verfahren, mit dem Schiedsentscheidungen nachträglich annulliert werden können.

Aufgrund dieses laufenden Verfahrens hat eine US-Bundesrichterin das Vollstreckungsverfahren in Washington vorläufig ausgesetzt. Damit verzögert sich eine mögliche Zahlung weiter.

Völkerrecht gegen EU-Recht

Rechtsexperten sehen dennoch Chancen für den österreichischen Baukonzern. Der Jurist Gabriel Lentner von der Universität für Weiterbildung Krems argumentiert, dass in den USA primär das internationale Investitionsrecht und nicht das europäische Recht maßgeblich sei.

Sollte ein US-Gericht den Schiedsspruch anerkennen, könnte Strabag versuchen, deutsche Vermögenswerte außerhalb Europas zur Begleichung der Forderung heranzuziehen.

Signalwirkung für Investitionsschutz

Der Fall gilt in Fachkreisen als ein weiteres Beispiel für die zunehmenden Spannungen zwischen europäischem Recht und internationalen Investitionsschutzabkommen.

Für international tätige Bau- und Infrastrukturunternehmen ist diese Frage von erheblicher Bedeutung: Große Energie- und Infrastrukturprojekte erfordern langfristige Planungssicherheit. Werden politische Rahmenbedingungen im Nachhinein geändert, kann dies milliardenschwere Investitionen gefährden – und jahrelange internationale Rechtsstreitigkeiten auslösen.