Grüner Schulbau : Bundesweite Offensive senkt Energiebedarf und setzt auf nachhaltige Sanierungen
Der Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) stellt ein wesentliches Element zur Erreichung der Ziele dar, wie ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek darlegte. Bis zum Jahr 2030 ist die Realisierung von Investitionen in Höhe von 2,4 Mrd. Euro in ökologische Sanierungen, Erweiterungen und Neubauten geplant.
Im Rahmen der Schulbauoffensive ist vorgesehen, bis zum Jahr 2030 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 20.000 kWp auf Schuldächern zu installieren. Die prognostizierte Jahresproduktion liegt bei etwa dem Verbrauch von 4.000 Vierpersonenhaushalten. In den Jahren zwischen 2022 und 2024 wurde bereits eine Gesamtleistung von PV-Anlagen in der Größenordnung von rund 6.800 kWp installiert.
Insbesondere Schulen mit einem hohen Anteil an elektronischen Geräten sowie Laboren haben einen signifikant hohen Energiebedarf aufzuweisen. Hier könne man durch den Einsatz von PV-Anlagen den CO2-Ausstoß reduzieren, so Polaschek bei dem Termin in der HTL Spengergasse, der größten Informatikschule Wiens. Derzeit erfolgt eine Analyse jedes Schuldachs, um dessen Eignung für PV-Anlagen zu eruieren. Auch an Bundesschulen, an denen bereits entsprechende Anlagen installiert wurden, erfolgt eine Nachrüstung, wie BIG-Geschäftsführer Gerald Beck berichtete.
Sanierung vor Neubau
Des Weiteren werden seitens des Ministeriums und der BIG Wärmepumpenanlagen in Kombination mit Tiefenbohrungen genutzt, sodass lediglich ein Prozent der BIG-Projekte noch fossile Energiequellen nutzt. Zudem erfolgt eine Umrüstung auf LEDs.
Anstelle von Abbruch und Neubau setzt die BIG vorrangig auf Sanierungen und Erweiterungen, um CO₂ einzusparen.
Bei Neubauten wird der "Klima Aktiv Standard Gold" angestrebt, beispielsweise durch eine reine Holzbauweise und Kreislaufwirtschaft. Bei Sanierungen wird mindestens der "Silber"-Standard angestrebt.
Nachtbelüftung auch für bestehende Gebäude
Als Reaktion auf die zunehmende Hitze setzt die BIG bei Neubauten auch auf Außenbeschattung und Nachtlüftung. Auch für bestehende Bauten ist eine Nachrüstung mit Nachtlüftung vorgesehen, sofern eine Außenbeschattung durch den Denkmalschutz nicht zulässig ist. Die Einhaltung dieser Standards ist allerdings lediglich für das Bildungsministerium bindend. Es ist jedoch zu erwarten, dass sie auch auf den Pflichtschulbereich ausstrahlen, wo Gemeinden und Länder für den Schulbau zuständig sind.