Überblick: Wichtigste Eckpunkte des Anti-Lohndumping-Gesetzes
12.05.2011
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Das "Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz" hat Schwächen - bietet aber auch neue Schutzmaßnahmen für heimische Baufirmen. Hier eine Übersicht der wichtigsten Eckdaten.
Mit dem "Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz" (LSDB-G) können Kontrollbehörden die Löhne stärker kontrollieren und bei Unterschreiten österreichischer Mindestgehälter Strafen zwischen 1000 und bis zu 50.000 Euro verhängen.
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Strafbar ist auch die falsche Einstufung der Mitarbeiter, zum Beispiel eines Facharbeiters als Hilfsarbeiter. Anders als bisher sind Strafen auch gegenüber inländischen Arbeitgebern möglich, wenn sie inländischen wie ausländischen Arbeitnehmern weniger zahlen als den Grundlohn nach KV.
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Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich müssen Lohnunterlagen in deutscher Sprache direkt auf der Baustelle bereithalten. Für Arbeitgeber mit Sitz im Inland genügt es weiterhin, die Unterlagen im Büro zu haben.
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Wird ein Arbeitgeber ohne Sitz im Inland bestraft, weil er mehr als drei Arbeitnehmer nicht korrekt entlohnt hat, muss ihm die Bezirksverwaltung die Arbeit in Österreich für mindestens ein Jahr untersagen. Die Gewerbeberechtigung kann ausländischen Unternehmen nicht entzogen werden.
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Internationale Abkommen zur Umsetzung von Verwaltungsstrafen im Ausland gibt es für diesen Bereich vorerst nicht.
(pm, mit Material des LSDB-G und der WKÖ)