Mythos 1 – Wenn ich keine Inventur machen muss, mach‘ ich sie auch nicht.
Es stimmt, dass in Deutschland und Österreich nur rechnungslegungspflichtige Unternehmen zur Inventur gesetzlich verpflichtet sind. Trotzdem ist es auch für andere Betriebe oft sinnvoll, eine Inventur freiwillig durchzuführen. So lassen sich die Finanzen besser abschätzen, Probleme umso schneller angehen. Sollte ein Bankkredit angestrebt werden, kann mithilfe einer Inventur auch die Bonität nachgewiesen werden.
Mythos 2 – Ein Fehler in der Inventur bedeutet eine Nachzahlung um den Warenwert, die vergessen wurden – mehr nicht.
Ganz so glimpflich werden Sie eher nicht mit einem Fehler wegkommen, auch wenn er ehrlich passiert ist. Sie müssen nicht nur mit einer Steuernachzahlung für das vergessene Inventar rechnen, sondern auch mit einem Sicherheitszuschlag, da nun auch von weiteren Fehlern ausgegangen werden kann. Außerdem werden Ihre Kassendifferenzen nun noch genauer geprüft werden.
Mythos 3 – Die Inventur ist ein lästiger Zeitpunkt im Jahr, da kann man nichts machen.
Sie ersparen Sich einiges und haben immer einen guten Überblick, wenn Sie auf eine permanente Inventur setzen, wofür sich eine Software empfiehlt. So können Sie jederzeit die Bestände abrufen. Sie müssen zwar trotzdem einmal im Jahr eine physische Inventur machen, allerdings zu einem frei wählbaren Zeitpunkt und mit einem besseren Bauchgefühl.