Wohnpreise : Mietendeckel Berlin – der Senat hat gesprochen

Berlin will als erstes deutsches Bundesland Mieten gesetzlich deckeln. Der rot-rot-grüne Senat brachte am Dienstag ein Gesetz für einen Mietendeckel auf den Weg. Darin ist vorgesehen, die Mieten für 1,5 Mio. vor dem Jahr 2014 gebaute Wohnungen fünf Jahre einzufrieren. Hintergrund sind die Wohnkosten in der Hauptstadt, die in den vergangenen Jahren stärker als anderswo in Deutschland gestiegen sind.

Der Mietendeckel umfasst auch Obergrenzen von maximal 9,80 Euro Kaltmiete je Quadratmeter, die sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung richten. Sie dürfen, so hatte es die Koalition vor wenigen Tagen mitgeteilt, bei Neuvermietungen nicht überschritten werden. Bestandsmieten dürfen in Zukunft um nicht mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen. Andernfalls sollen Mieter eine Absenkung fordern können. Hierbei soll zusätzlich die Lage der Wohnung eine Rolle spielen.

Bis Anfang 2020 soll das Gesetz zum Mietendeckel mit diversen flankierenden Regelungen endgültig vom Abgeordnetenhaus beschlossen sein und rückwirkend ab 18. Juni 2019 gelten. Die Mietsenkungsregel soll neun Monate später kommen, also voraussichtlich Ende 2020. So soll Zeit bleiben, die Umsetzung vorzubereiten und in der Verwaltung dafür bis zu 250 zusätzliche Mitarbeiter einzustellen.

Die Immobilienwirtschaft kritisiert die Pläne und befürchtet unter anderem negative Auswirkungen auf den Wohnungsbau und auf Investitionen etwa in die Modernisierung. Der Mieterverein spricht von einer historischen Chance, bezahlbare Mieten für die breite Masse der Bevölkerung zu sichern.

Klassisch eingefroren werden die Mieten den Plänen zufolge indes nicht bei jeder Wohnung. Denn Vermietern wird ab 2022 die Möglichkeit eingeräumt, jährlich 1,3 Prozent als Inflationsausgleich auf die Miete draufzuschlagen, sofern sie die Obergrenzen damit nicht überschreiten.

Zudem dürfen Modernisierungsmaßnahmen für mehr Barrierefreiheit oder Klimaschutz ohne Genehmigung bis zu einem Euro je Quadratmeter auf die Miete umgelegt werden. Für höhere Modernisierungskosten sollen Vermieter Fördermittel beantragen können.

Hintergrund für das Vorgehen des Senats ist der angespannte Wohnungsmarkt in der Hauptstadt. In manchen Stadtteilen haben Normalverdiener kaum noch eine Chance, eine bezahlbare Bleibe zu finden. Die Mieten für freie Wohnungen haben sich innerhalb von zehn Jahren laut dem Bauministerium auf durchschnittlich 11,09 Euro je Quadratmeter netto kalt im Jahr 2018 verdoppelt. Das Portal Immowelt kommt für 2019 auf 11,60 Euro.

Der Mietanstieg in Berlin ist damit stärker als anderswo in Deutschland - auch wenn das Mietniveau in München oder Frankfurt am Main weiterhin höher ist. Diese Entwicklung sorgt für viele aufgeheizte Debatten in der Hauptstadt. Eine Initiative hat sogar ein in Deutschland bisher einmaliges Volksbegehren für die Enteignung großer Wohnungskonzerne angestrengt. (apa/red)

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