DEPA : Griechisches Erdgasunternehmen wird verkauft

Griechenland sucht im Rahmen seines Privatisierungsprogramms Investoren für die Erdgas-Gruppe. Die Erdgasgesellschaft DEPA soll zu 100 % veräußert werden. Anteile des Erdgasnetzbetreibers DESFA sollen entweder als Teil der Gruppe oder als eigene Gesellschaft, bis zu 66 % verkauft werden. Der Staat hält weiter 34 %. Eine eigentumsrechtliche Entflechtung fand noch nicht statt, daher können interessierte Unternehmen in ihren Angeboten alle Alternativen für den Erwerb berücksichtigen. Die DEPA-Gruppe umfasst neben der Erdgasgesellschaft DEPA (Public Gas Corporation), auch ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft DESFA (Hellenic Gas Transmission System Operator, Gasnetzbetreiber).
Als Erdgas-Hauptanbieter in Griechenland ist die DEPA zuständig für Großhandel, Vermarktung, Vertrieb, Beschaffung sowie Transport von Erdgas. Das Gasnetz ist Eigentum der DESFA. Die DEPA befindet sich zu 65 % in staatlicher Hand, während die übrigen 35 % der börsennotierten Aktiengesellschaft Hellenic Petroleum S.A. gehören. Beide Aktionäre entschlossen sich im Rahmen eines Memorandum of Understanding ihre Anteile zu veräußern. Der griechische Staat hat einen Anteil von 35 % am Unternehmen Hellenic Petroleum, 41 % gehören dem Konzern Latsis, während der Rest in der Hand kleinerer Aktionäre liegt. Der Staat hält weiterhin eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 34% am Gasnetzbetreiber DESFA.
Der Erwerb der DEPA-Gruppe setzt keine eigentumsrechtliche Entflechtung voraus. Somit werden in der Einladung zur Interessensbekundung zwei Alternativen berücksichtigt. Falls die Gruppe als Einheit verkauft wird, müssen die Bewerber ihr Interesse an der gesamten DEPA-Gruppe (ohne die 34 % der DESFA, die weiterhin in staatlicher Hand bleiben) äußern. In diesem Fall wird die DESFA nach dem ITO-Modell (unabhängige Übertragungsgesellschaft, EU-Richtlinie 2009/73/EG) betrieben. Sollte eine eigentumsrechtliche Entflechtung vor dem Verkauf stattfinden, laden die Aktionäre-Verkäufer die interessierten Unternehmen ein, sich entweder für den Erwerb der DEPA (ohne DESFA) oder eines DESFA-Anteils zu bewerben. Für den Gasnetzbetreiber DESFA wird hier das Modell der eigentumsrechtlichen Entflechtung (gemäß EU-Richtlinie 2009/73/EG) angewandt.
Juristische Personen, Fonds sowie Konsortien können ihr Interesse an der Teilnahme an einer internationalen öffentlichen Ausschreibung bis zum 22. 3. um 17 Uhr (UK Zeit) schriftlich sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form (CD-ROM, DVD, USB Stick, E-Mail) bekunden.
Die Aktiengesellschaft trifft anhand der rechtlichen und technischen Expertise sowie der finanzwirtschaftlichen Daten der Interessenten eine Vorauswahl und lädt die Unternehmen anschließend ein, an der ersten Phase teilzunehmen. Die Beteiligung daran setzt eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen Aktiengesellschaft und Antragstellern voraus.
Wer in der Vorauswahl erfolgreich war, muss innerhalb eines bestimmen Zeitrahmens ein schriftliches unverbindliches Angebot sowie einen Business Plan für einen oder für alle alternativen Erwerbsvorschläge unterbreiten. Nach ungefähr fünf Wochen wird den Interessenten mitgeteilt, ob sie ausgewählt wurden, um an der zweiten Phase teilzunehmen. Die Antragsteller erhalten dann Zugang zu einem virtuellen Data Room, zu Vendor Due Diligence Reports sowie Vertragsentwürfen.
Am Ende der zweiten Phase, die auf ungefähr neun Wochen geschätzt wird, müssen die Bewerber ein verbindliches finanzielles Angebot schriftlich unterbreiten.
Kontakt:UBS Limited1 Finsbury Ave.EC2M 2PP London, United KingdomHerr Yannis KatsarakisDirector UBS LimitedTel.: 0044 20/75 67 66 31; Fax: -73 36 28 57yannis.katsarakis@ubs.com