Politik | Hochbau | Wohnbau | Infrastrukturbau : Städtebauverträge und Vertragsraumordnung in die Verfassung?

haus, grundbesitz, kapitalanlage, wohlstand, münze, geld, 3d, aufschwung, hausbau, kosten, instandhaltung, capital, miete, bank, besitz, finanzierung, blueprint, baugewerbe, einfamilienhaus, konstruktion, wert, finanzen, gebäude, finanz-, kaufen, kredit, berechnend, einsparung, planes, architektur, safety, bezahlen, gewinnen, stapel, lieb, kostspielig, wohnen, zuhause, besitztum, business, design, wohn, finance, reichtum, investition, wachstum, anlagen, aufbau, hausmiete

Die Regierung plant einheitliche Möglichkeiten für Gemeinden, Bauträgern Vorgaben machen zu können.

- © FJM - stock.adobe.com

Stimmen der Opposition nötig

In Wien gibt es sie schon lange, bisher allerdings auf freiwilliger Basis: Sogenannte städtebauliche Verträge regeln, dass Bauträger im Rahmen von Bauprojekten etwa einen Kindergarten oder einen Radweg als Voraussetzung für die Baugenehmigung errichten müssen.

>> Lesen Sie dazu auch: Wohnbau: „Versiegelungszahlen sind völliger Quatsch“

Rechtliche Grundlage dafür ist die sogenannte "Vertragsraumordnung". Diese soll nun verfassungsrechtlich vereinheitlicht werden, wofür allerdings die Stimmen von SPÖ und FPÖ notwendig sind.

Verfassungausschuss am Zug

Bei der Vertragsraumordnung handelt es sich um zivilrechtliche Verträge zwischen der öffentlichen Hand und den Grundeigentümern und Projektwerbern im Zusammenhang mit der Änderung von Flächenwidmungs- und/oder Bebauungsplänen.

"Mit der Verankerung in der Verfassung würde eine langjährige Forderung des Städte- und Gemeindebundes erfüllt", so die Grünen.

Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Dieser tagt in der letzten Aprilwoche.