Nachhaltigkeit : Mit Planen und Rechnen gegen die Bodenversiegelung

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Gewichtete handelbare Flächenzertifikate in Kombination mit intelligenten Planungskonzepten können der Bodenversiegelung entgegenwirken, meint die Interessenvertretung der Planerinnen und Planer.

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Reduzierung der Versiegelung heißt nicht weniger bauen

Die österreichischen Planungsbüros wären bereit, insbesondere das Konzept der Flächenzertifikate für den Flächentausch zwischen Gemeinden durch intelligente und nachhaltige Planung zu unterstützen. Damit würde ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des europäischen Green Deals und zur Zielerreichung der österreichischen Bodenstrategie geleistet.

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Thomas Hoppe, VZI-Verantwortlicher für Kommunikation, betont: „Jetzt haben wir die Chance, mit der Behauptung aufzuräumen, dass die Reduzierung von Bodenversiegelung bedeutet, dass wir nicht mehr bauen können. Wahr ist, dass wir mit intelligenten Planungskonzepten nachhaltig bauen und zur Erreichung des Ziels des österreichischen Bodenstrategie und der Umsetzung des Green Deals beitragen können.“

Thomas Hoppe. VZI

Weit mehr als rechnerischer Vergleich

Das Konzept der handelbaren Flächenzertifikate könnte unter Berücksichtigung gesamtplanerischer Gesichtspunkte weit mehr sein als ein rechnerischer Vergleich von prognostizierten Geschossflächen.

So könnte z.B. der Flächenverbrauch durch eine nachträgliche Nachverdichtung zur Revitalisierung des Ortskerns mit einem Faktor unter 1,0 bewertet werden, während ein Supermarkt am Ortsrand einen höheren Multiplikator erhält. Die Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhe für bestehende Gebäude in vitalen Gebieten mit guter Verkehrsanbindung könnte sogar einen positiven Beitrag leisten, wenn im Gegenzug dafür gesorgt wird, dass Versiegelung an anderer Stelle vermieden wird.

Eine Diskussion über die Anwendung dieses Instruments hätte bei einer niederschwelligen partizipativen Abwicklung auch einen positiven gesellschaftlichen Effekt. „Das Interesse der Bevölkerung an einer aktiven Beteiligung ist durch die hohe Priorität und die zunehmende eigene Betroffenheit, unter anderem durch die bereits heute spürbaren Folgen des Klimawandels, sicher gegeben“, ist Hoppe überzeugt.

Auch vor dem Hintergrund, dass in der EU-Taxonomie-Verordnung festgelegt wurde, dass Neubauten nicht auf Flächen mit hohem Biodiversitätswert oder auf Acker- und Kulturflächen mit mäßig bis hoch fruchtbaren Böden zulässig sind, sollten aus Sicht des VZI seitens der öffentlichen Hand, die davon betroffen sein wird, zeitnah Maßnahmen ergriffen werden, die nachhaltige Planungen und Konzepte unterstützen.