Mietrecht : Zuschläge müssten bereits im Mietvertrag stehen

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Die Regierungsparteien wollen die Vermieter dazu verpflichten, die Zu- und Abschläge zum Richtwertmietzins in den Mietverträgen anzuführen. Doch ein auf Mietrecht spezialisierter Zivilrechtler an der Uni Wien, Prof. Andreas Vonkilch, sagt, dass es diese Pflicht laut Konsumentenschutzgesetz im Lichte der Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) schon lange gibt. Im "Rechtspanorama" der "Presse" verweist Vonkilch auf das seit 1997 auch für die Mietvertragsgestaltung geltende allgemeine Transparenzgebot gemäß § 6 Abs. 3 KSchG und meint, dass in diesem Sinne "intransparente" Vertragsbestimmungen sogar unwirksam seien könnten. Allerdings bedeute dies nicht, dass Mieter bei Verstößen dagegen gleichsam "zum Nulltarif" wohnen könnten, warnt der Experte vor verfrühten Hoffnungen.Allgemeines Transparenzgebot seit 15 Jahren Derzeit sehe das Mietrechtsgesetz (MRG) in der Tat nur in Ausnahmefällen (Lagezuschlag, Befristungszuschlag) ausdrücklich vor, dass der Vermieter den Mieter im Vertrag über Zu- und Abschläge bei der Mietzinsbildung zu informieren habe. Allerdings enthalte die Rechtsordnung bereits seit über 15 Jahren in § 6 Abs. 3 KSchG ein allgemeines Transparenzgebot: Dieses sei auch bei der Mietvertragsgestaltung immer dann zu berücksichtigen, wenn der Mietvertrag - wie bei einer Wohnungsmiete ganz überwiegend der Fall - nicht nur dem MRG, sondern auch dem Konsumentenschutzgesetz unterliege.

Von der Immobilienpraxis ignoriert

Eine wesentliche Facette des Schutzzwecks dieser KSchG-Bestimmung werde nach mittlerweile gefestigter Judikatur des OGH darin gesehen, erinnert Vonkilch, dass dem Verbraucher die wirtschaftliche Tragweite von ihm aufgebürdeten Pflichten - insbesondere Zahlungspflichten - in aller Deutlichkeit vor Augen geführt werden müsse.

Dies dürfte, vermutet der Zivilrechtler, nicht nur in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion übersehen worden sein, sondern auch von der Immobilienpraxis: "Nur so ist es wohl zu erklären, dass das Gros der seit 1997 abgeschlossenen Mietverträge gerade keine transparente Aufschlüsselung der bei der Mietzinshöhe berücksichtigten Zu- und Abschläge enthält."Mehrheit der Verträge ist nicht transparent Die SPÖ fordert ja seit längerem Transparenz bei den Zu- und Abschlägen für die Richtwertmieten - und rennt dabei wie berichtet bei Justizministerin Beatrix Karl (V) offene Türen ein. "Wir wollen ein Mietrecht, in dem alle Zu- und Abschläge transparent werden", sagte Karl Mitte Mai. (apa/pm)