Österreich : Wiener Bauordnung: Immo-Vertreter ambivalent
Die Wiener Stadtregierung beschließt im Herbst eine bereits präsentierte Novelle der Bauordnung. Darin enthalten sind u.a. die neue Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" sowie Lockerungen bei diversen Bauvorschriften. Der Immo-Consulter EHL sieht die Änderungen zwiespältig. Die Reform enthalte sinnvolle Punkte, große Ankurbelungseffekte für den Wohnbau erwarte man aber nicht.
Die neue Widmungsklasse "Geförderter Wohnbau" - hier wird der Grundstückspreis mit 188 Euro pro Quadratmeter begrenzt - beurteilt Sandra Bauernfeind, geschäftsführende Gesellschafterin der EHL Wohnen GmbH, grundsätzlich positiv. "Es ist begrüßenswert, Maßnahmen zu setzen, um leistbaren Wohnraum anzukurbeln", sagte sie am Mittwoch in einem Hintergrundgespräch. Allerdings: Dass die Neuerung tatsächlich einen Bauboom auslösen wird, bezweifelt man. "Die Frage ist, ob Eigentümer wirklich zu diesem Preis verkaufen", so Bauernfeind.
Außerdem herrsche Verunsicherung in der Branche, da nicht klar sei, welche Areale von derlei Umwidmungen betroffen sein werden - also etwa nur Grünland oder auch Geschäftsflächen. Die Immo-Vertreterin vermisst darüber hinaus Maßnahmen zur Nachverdichtung in bereits verbauten Gebieten.
Bereits in Kraft getreten ist eine Verschärfung der Abbruchbestimmungen für Gründerzeithäuser. Diese brauchen nun eine Genehmigung der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die beurteilt, ob das Gebäude erhaltenswert ist. In diesem Fall darf nicht abgerissen werden. "Das kam sehr überraschend", so Bauernfeind. Kritisch sieht sie, dass es hier keinerlei Übergangsfristen gab. Bauträger, die Projekte bereits durchgerechnet und finanziert hätten, seien plötzlich mit Baustopps konfrontiert: "Viele wissen auch zeitlich nicht, wie es weitergeht." Zudem seien die Beurteilungskriterien der MA 19 nicht objektiv nachvollziehbar, beklagt man bei EHL.
Erfreut sind die Immo-Consulter über vorgesehene Lockerungen bei der Stellplatzverpflichtung und bei Bauvorschriften - etwa, dass die Trennung von Bad und WC kein Muss mehr ist. Zudem wird die bisher vorgeschriebene Mindestgröße pro Wohnung von 30 auf 25 Quadratmeter gesenkt. "Das entspricht dem Trend zu Single-Wohnungen", analysiert David Breitwieser von EHL. Allerdings würden Baukosten dadurch mitunter steigen, da man in Summe mehr Küchen, Bäder oder Steigleitungen errichten müsse.
Unterm Strich sei die Novelle "kein großer Wurf", hieß es. Höhere Wohnbauaktivitäten und ein markantes Plus an Fertigstellungen seien nicht zu erwarten. Dafür brauche es spürbare Erleichterungen bei bzw. Beschleunigungen von Bau- und Widmungsverfahren. (APA)