Alpine-Debakel : Wie viel Geld bekommen die Alpine-Gläubiger zurück?

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Im theoretischen Fall, dass die Alpine-Masseverwalter mit ihrer Klage durchkommen und auch noch Anleihegläubiger, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen, vom Gericht einen Geldbetrag zugesprochen bekommen, müsste Deloitte zahlen. Wie von SOLIDbau.at hier berichtet, wehrt sich Deloitte gegen die Vorwürfe, darunter jenem der Beihilfe zum Betrug und Bilanzfälschung. Man habe bei allen drei Jahresabschlüssen sehr wohl auf Risiken in dreistelliger Millionenhöhe hingewiesen, dies in Form von Ergänzungen zum Bestätigungsvermerk. Deloitte hat gegen die Beschlagnahme der Unterlagen Rechtsmittel eingebracht. Bis das Gericht darüber entscheiden wird, dauere es erfahrungsgemäß Monate, sagte Deloitte-Partner Harald Breit der APA. Die Staatsanwältin habe aber versichert, die Unterlagen bis dahin nicht zu sichten.

Deloitte bestreitet alle Vorwürfe vehement.

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Entfällt der Haftungsdeckel für den Wirtschaftsprüfer? Allerdings übersteigt allein die Summe, die die 7.557 Gläubiger an Forderungen angemeldet haben - rund 940 Mio. Euro - bei weitem das, was der Wirtschaftsprüfer bzw. dessen Pflichtversicherung maximal zahlen müsste.Schlagend wird das Ganze freilich nur, wenn der Prüfer fahrlässig seine Pflicht verletzt hat, den Jahresabschluss "gewissenhaft und unparteiisch" zu prüfen. Die Beschränkungen "gelten jedoch nicht für den Abschlussprüfer, der in Kenntnis oder in grob fahrlässiger Unkenntnis seiner Befangenheit oder Ausgeschlossenheit gehandelt hat." Bei einer strafrechtlichen Verurteilung entfiele der Haftungsdeckel sowieso.Bei Alpine käme da selbst im Fall von Fahrlässigkeit des Prüfers - was dieser bestreitet - eine große Summe zusammen: Deloitte hat sowohl die Bau GmbH als auch die Holding geprüft, und das über mehrere Jahre. Auch aus den "Comfort Lettern" für die Anleihen könnte sich eine Haftung ergeben.Die Millionenklagen der beiden Masseverwalter Karl Engelhart, Masseverwalter der Alpine Holding, hat daher Deloitte auf 68 Mio. Euro verklagt, sein für die Alpine Bau zuständiger Kollege Stephan Riel brachte eine weitere 24-Millionen-Klage ein. "Unsere Schadenersatzklage gründet sich darauf, dass sorgfaltswidrig Testate erteilt wurden, die so nicht erteilt hätten werden dürfen", so Engelhart am Mittwoch zur APA. Die Klage beziehe sich lediglich auf die Jahre 2010 und 2011, für die Bilanz 2009 "haben wir ein Beweisproblem gesehen". Auch sei nicht der Vorwurf erhoben worden, dass Deloitte vorsätzlich gehandelt habe.

Wäre schon bei der Alpine Bau der Bestätigungsvermerk versagt worden, hätte die Holding die Erlöse aus der Anleihe nicht an die Bau GmbH weitergereicht, argumentiert der Masseverwalter.

Masseverwalter Engelhart wegen Rückzahlung skeptisch

Die tausenden Anleihegläubiger und auch die Banken, die der Alpine Kredite gewährt haben, werden aber nur einen Bruchteil ihres Geldes wiedersehen. Engelhart, der auch die spanische FCC auf 186 Mio. Euro verklagt hat (mehr dazu hier), geht von Quoten im einstelligen Bereich aus.Juristisch nicht geklärt ist indes die Frage, wer im Falle einer Verurteilung von Deloitte - der Wirtschaftsprüfer geht aber davon aus, dass an den Vorwürfen nichts haften bleibt - zuerst an das Geld käme: Die Masse oder Privatanleger, die Deloitte klagen und/oder sich im Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen. "Das Höchstgericht sagt derzeit noch: wer zuerst kommt, mahlt zuerst", so Engelhart. (APA /pm)

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