Mit Video : Wenn es plötzlich dunkel wird – dann wird es auch ganz schnell teuer in österreichischen Immobilien
Fehlendes Licht bringt Hausbesitzer vor Gericht!
Licht ist ein zentrales Sicherheitselement in Gebäuden. Wer im Dunkeln tappt, der stolpert, stürzt und verletzt sich. Oftmals sogar tödlich, wenn man sich die jährliche Unfallstatistik in Österreich betrachtet. Fast jeder Unfall zieht auch einen langwierigen und teuren Rechtsstreit nach sich, in dem die Frage geklärt werden muss, wen eine Mitschuld am Unglück trifft. Immobilienbesitzer und Verwalter müssen also Ihre Unschuld beweisen.
"Das bedeutet aber, dass dies auch irgendwie nachgewiesen werden muss. Damit das rechtssicher geht, sollten Immobilienbesitzer, Immobiliengesellschaften und Hausverwalter in eigenem laut NORM zumindest jährlich eine Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude bzw. auch für Nicht-Wohngebäude durchführen lassen, um Gefahren und Schadstellen im Gebäude zu lokalisieren oder eben den einwandfreien Zustand von Immobilie und Anlagen zu dokumentieren", erklärt der zertifizierte ÖNORM-B-1300-Experte Ing. Michael Notz, der mit den Mitarbeitern der Wiener ISHAP Gebäudedokumentations GmbH in ganz Österreich solche Sicherheitsdokumentation und Begehungen durchführt.
Jährliche, digital dokumentiere Objektsicherheitsbegehungen bringen hohe Rechtsicherheit!
Der große Vorteil von Begehungen durch hausfremde Experten ist das Fehlen der berühmten Scheuklappen. Notz: "Wir begutachten Gebäude objektiv und sehen viele Dinge, die sonst übersehen werden. Die Begutachtung ist nur augenscheinlich und erfolgt daher ohne Eingriffe oder Schäden am Gebäude. Wir haben dazu eine ausführliche Checkliste erstellt, mit der wir typische Schäden auch früh erkennen und verorten können. Eventuelle Schäden oder Mängel werden fotografiert, beschrieben, digital verortet und in der Cloud sicher gespeichert. Damit haben Immobilienverantwortlich jederzeit Zugriff auf diese rechtsicheren Beweise, die vor Gericht großes Gewicht haben. ISHAP Gebäudedokumentations GmbH unterstützt Klienten bei Bedarf auch bei etwaigen Gerichtsklagen oder Schadenersatzforderung mit seiner Expertise", so ISHAP Geschäftsführer Ing. Bmstr. Thomas Korol.