Österreich : WBIB unter Landes-Hypo-Dach?
Die Wohnbauinvestitionsbank (WBIB), der für eine österreichweite Tätigkeit die Bundeshaftung fehlt, könnte auf Ebene der Bundesländer in einem kleineren Rahmen günstige Wohnbaudarlehen bereitstellen - unter dem Dach von Landesbanken. Weit gediehen sind Gespräche mit der NÖ-Landeshypo, die über eine eigene Wohnbaubank verfügt. Die bestehende WBIB-Hülle samt Konzession könnte weiter genutzt werden.
Die Hypo Wohnbaubank in Niederösterreich könnte Alleineigentümer einer "WBIB neu" werden, heißt es aus informierten Kreisen. NÖ, so ist zu hören, hätte sich gern schon im zweiten Quartal günstiges Geld für den Wohnbau abgeholt. Später seien ähnliche Modelle etwa für die Steiermark, Oberösterreich oder Wien denkbar. Auch im alten Modell hätten die Bundesländer von den WBIB-Geldern profitiert - von den 700 Mio. Euro EIB-Kredit wäre ihnen die Hälfte, also 350 Mio. Euro, zugestanden. Voraussetzung für eine Beteiligung der Länder an einer "WBIB neu" sind freilich Wohnbaubanken oder Bausparkassen, die müssen als Eigentümer mit dabei sein - wie dies etwa in Niederösterreich leicht möglich wäre.
Die bisherigen WBIB-Eigentümer - die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), die Raiffeisen Bausparkasse und die drei Wohnbaubanken von Erste/Sparkassen, Hypos und Bawag - haben am Freitag in einer Generalversammlung in einem Vorratsbeschluss die Auflösung der "alten" WBIB beschlossen, sollte der Bund nicht doch noch in letzter Minute die Bundeshaftung übernehmen, was freilich wenig wahrscheinlich erscheint. Für einen derartigen Kurswechsel wäre noch bis Mitte April Zeit, dann soll der Nationalrat die Haftungsermächtigung des Bundes aus § 10 des WBIB-Gesetzes streichen. Dieser Schritt soll nun erfolgen, weil der Bund unter der neuen Regierung von Schwarz-Blau keine Ausfallsbürgschaften für WBIB-Kredite übernehmen will, obwohl dies vorher politisch fixiert und auch schon mit Brüssel abgeklärt war.
Trotz der WBIB-Gesetzänderung bliebe der Rahmen für die WBIB erhalten - und ihre Konzession, wie mehrere Experten im Gespräch mit der APA betonten. Auch die schon mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) ausgehandelten Kofinanzierungen, die ursprünglich für 500 der 700 Mio. Euro vorgesehen waren, könnte es künftig geben, freilich zunächst vielleicht nur für 80 Mio. Euro, wenn das NÖ-Modell mit Landeshaftung zustande käme. NÖ geht jetzt schon so vor, dass es Geld beschafft und als Landesdarlehen weitergibt, daher die Idee, mit der "WBIB neu" dort zu starten. Auch für andere große Bundesländer, die ebenfalls zumindest 2.000 bis 2.500 neue Wohnungen im Jahr bauen, könnte das Modell passen.
Mit dem Ausscheiden der WBIB-Alteigentümer würden diese ihre rund 6 Mio. Euro Eigenkapital zurückerhalten. In den eineinhalb Jahren des Bestehens auf dem Papier hat das Sonderinstitut sparsam agiert. Insgesamt wurden nur rund 200.000 Euro verbraucht, unter anderem für Rechtsgutachten im Zusammenhang mit dem grünen Licht aus der EU-Kommission für eine Bundeshaftung (Letter of Comfort). Wird die WBIB-Hülle weiter verwendet, müsste man nicht neuerlich nach Brüssel gehen, heißt es. Diesbezüglich habe man sich schon im EU-Verfahren vorsorglich abgesichert. Voraussetzung sei nur, dass die Förderungen der Daseinsvorsorge dienen und unter 15 Mio. Euro im Jahr bleiben. Für die erste "WBIB neu" auf Länderebene, etwa in NÖ, könnten dann zunächst einmal rund 2 Mio. Euro Eigenkapital ausreichen, schätzen Experten. (APA)