Bautechnikverordnung : Vorarlberg will OIB-Richtlinien ab Jänner "die Zähne ziehen"
Die Vorarlberger Landesregierung hat eine neue Bautechnikverordnung beschlossen, die ab 1. Jänner 2017 in Kraft treten wird. Dabei wird weitgehend auf die bautechnischen Richtlinien des Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) von 2015 verwiesen. Vorarlberg spezifische Abweichungen wurden extra geregelt. Sie sollen Vereinfachungen bringen und Kosten dämpfend wirken.
"Recht mühsamer, steiniger Weg"
"Dahinter stand ein recht mühsamer, steiniger Weg", so Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) zu dem Prozess, bei dem Experten und Praktiker die Baurechtsverordnung Richtlinie für Richtlinie unter die Lupe nahmen. Dahinter standen - so Wallner - die Fragen, wie kann man "der OIB-Richtlinie die Zähne ziehen", was kann man entschlacken, wie Kosten senken und welche Richtlinien entnimmt man der OIB.
Mehr als 50 Vereinfachungsvorschläge habe das Land schließlich eingebracht. Rund die Hälfte davon sei in die OIB-Richtlinie 2015 eingeflossen. Wichtige, darin nicht enthaltene Vorschläge habe man nun in der Bautechnikverordnung des Landes umgesetzt, berichtete der Landeschef im Anschluss an die Regierungssitzung. Diese definiert Mindeststandards, die beim Neu-, Zu- und Umbau eines Gebäudes sowie bei dessen Sanierung einzuhalten sind.
"In einer breiten Zusammenarbeit haben wir eine Verordnung zustande gebracht, die nicht nur Kosten dämpfend und deregulierend wirkt, sondern auch die Ansprüche hinsichtlich Bauqualität und Energieeffizienz erfüllt", freute sich Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP).
Mehrere Abweichungen gegenüber den OIB-Richtlinien
Rüdisser (ÖVP) führte mehrere Beispiele zu Abweichungen gegenüber den OIB-Richtlinien an. So verbleibt etwa in Vorarlberg die Raumhöhe bei Wohnungen auch in Zukunft bei 2,40 Meter (OIB: 2,50 Meter). Ebenfalls ohne besondere Erschwernisse möglich ist die Errichtung von Holz-Gebäuden mit bis zu sechs Geschoßen, weil die Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten (OIB) auf 60 Minuten herabgesetzt wurde. Das wird neben Vorarlberg auch in Tirol, Salzburg und der Steiermark so gehandhabt.
Bei Tiefgaragen mit einer Größe von bis zu 350 Quadratmetern und 10 bis 15 Stellplätzen entfällt die Notwendigkeit einer mechanischen Lüftung, wenn eine ausreichende Querlüftung durch Luftzug gegeben ist.
Das erspare dem Bauherren "grob gerechnet" Investitionskosten von 25.000 bis 30.000 Euro, rechnete der zuständige Landesrat vor. Als weitere Beispiele nannte Rüdisser etwa Erleichterungen beim Bau von Wintergärten oder beim Schutz vor sommerlicher Überwärmung. Zudem entfalle künftig der Energieausweis bei Produktionsstätten. (apa/red)