Steuer update : Verlust verrechnen - aber richtig

Die seit Jahresbeginn eingeführte Vermögenszuwachssteuer ist in der Praxis teilweise sehr kompliziert. Bei der Verlustverrechnung ergeben sich neue Möglichkeiten.

Erfreulich ist, dass realisierte Verluste aus Aktien, Anleihen, Derivaten und Zertifikaten künftig mit Dividenden und Anleihenzinsen verrechnet werden dürfen. Das kann die Steuer theoretisch sogar auf null drücken. Lediglich Sparbuch- und sonstige Einlagezinsen dürfen nicht gekürzt werden.

Unerfreulich hingegen ist, dass Verluste nicht automatisch mit Gewinnen gegengerechnet werden. Jeder Steuerpflichtige muss künftig bei der Steuererklärung die Verluste geltend machen. Achtung: ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Eine aktive Steuerplanung ist daher unerlässlich und bringt Vorteile.

Während der Steuerabzug immer sofort anfällt, erfolgt die Steuergutschrift frühestens ein Jahr später. Einen Ausweg bieten eventuell Auslandsdepots, da in diesem Fall die Vermögenszuwachssteuer in Höhe von 25 Prozent nicht automatisch von der Bank einbehalten wird.

Steuertipp von Martin Senk und Christoph J. Heimerl, HS-Steuerberatung Wien