Grunderwerbssteuer : Verfassungsgerichtshof hebt Einheitswert-Bemessung auf
Ein Urteil mit weitreichender Entscheidung hat heute der VfGH verkündet: Die Höchstrichter hoben die Bemessung der Grunderwerbssteuer nach dem Einheitswert auf.
Der Grund ist einmal mehr, dass die Steuer für einen Teil der Transaktionen nach dem Verkehrswert und für den anderen Teil nach dem veralteten Einheitswert berechnet wird, betonte der Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag in einer Pressekonferenz.
Diese laut VfGH sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung führte schon zu einer Reihe von Aufhebungen, nämlich der Schenkungs-, Erbschafts-, Stiftungseingangssteuer sowie zuletzt der Grundbucheintragungsgebühr. Für die Grunderwerbssteuer hat der VfGH eine - mit Blick auf das Wahljahr 2013 - recht lange Reparaturfrist bis 31. Mai 2014 gesetzt. (red)