Österreich : Umfangreiche Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes
In Niederösterreich steht eine umfangreiche Novelle des Raumordnungsgesetzes an. Die geplanten Änderungen sollen mit dem Start des Begutachtungsverfahrens weiter diskutiert und im Oktober im NÖ Landtag beschlossen werden, teilte LHStv. Stephan Pernkopf (ÖVP) am Dienstag mit. Wertvolle Lebensräume sollen geschützt, die Zersiedlung der Orte soll bekämpft werden.
Schon im Juli sei vom Landtag in einem ersten Schritt eine Einschränkung für umfangreiche Neuwidmungen und im Gegenzeug eine massive Beschleunigung für kleinere Verfahren beschlossen worden, erinnerte Pernkopf. Die wichtigsten Änderungen der nun geplanten umfangreichen Novelle seien neue Widmungskategorien für den großvolumigen Wohnbau und für verkehrsbeschränkte Betriebsgebiete, verpflichtende Mobilisierungsmaßnahmen bei Neuwidmungen, Einschränkungen für neue Parkplätze bei Supermärkten und neue Regelungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, betonte der Landesvize bei einem gemeinsamen Termin mit Klubobmann Klaus Schneeberger (ÖVP) und Univ.-Prof. Rudolf Scheuvens, Dekan der Fakultät für Architektur und Raumplanung der TU Wien.
Mit neuen Widmungskategorien sollen Verkehrskonflikte schon frühzeitiger erkannt und vermieden werden. Wohngebäude mit einer Geschoßflächenzahl über eins brauchen künftig die neue Widmungskategorie für den großvolumigen Wohnbau. Die Geschoßflächenzahl ist als das Verhältnis der Flächen der oberirdischen Geschoße von Gebäuden zur Bauplatzgröße definiert. Neue Betriebsansiedelungen wiederum, die mehr als 100 Fahrten pro Tag und Hektar erzeugen, brauchen die neue Widmungskategorie für verkehrsbeschränkte Betriebsgebiete.
Bei allen Neuwidmungen werden künftig verpflichtend Mobilisierungsmaßnahmen anzuwenden sein. Insbesondere werden das befristete Widmungen oder Raumordnungs-Verträge sein. Sollten neu gewidmete Bauparzellen nach einer bestimmten Zeitspanne nicht bebaut werden, sollen sie automatisch rückgewidmet oder müssen z. B. der Gemeinde zum Kauf angeboten werden. "Das bedeutet einen faktischen Bauzwang und damit ein Stopp der Zersiedlung und dem unnötigen Bodenverbrauch. Außerdem werden so auch Infrastrukturkosten für die Gemeinden gespart," sagte Schneeberger.
Neue Einkaufszentren auf der "grünen Wiese" sind in Niederösterreich schon seit mehreren Jahren verboten. Nun sollen auch Abstellflächen bei neuen Handelseinrichtungen eingeschränkt werden. "Damit beenden wir die Bodenversiegelung durch überdimensionierte Parkplätze", so Pernkopf. Bei einer Verkaufsfläche von mehr als 750 Quadratmetern dürfen nur mehr die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstellplätze ebenerdig im Freien errichtet werden, bei kleineren Nahversorgern die eineinhalbfache Anzahl der Pflichtstellplätze. Sind mehr Parkplätze gewünscht, so müssen diese im Gebäude (z. B. unterirdisch oder auf dem Dach) errichtet werden oder mit einer Photovoltaik-Anlage überdacht werden.
Mit dem Bodenschutzpaket setze Niederösterreich einen klaren Fokus auf Ressourcenschonung, auf überregionale Abstimmung und strategische Planung zum Schutz der Lebens- und Wirtschaftsqualitäten, hielt Dekan Scheuvens fest. Er hat die NÖ Landesregierung bei der Ausarbeitung beraten. (APA)