Österreich : Üppige Gagen bei GESIBA
In seiner Gebarungsprüfung für die Jahre 2011 bis 2014 kritisiert der Rechnungshof die GESIBA in der Verwendung von Jahresüberschüssen, des Personalaufwands sowie der Wohnungsvergabe. Zum vorliegenden Rohbericht des Rechnungshofes hat die GESIBA in einer umfassenden Stellungnahme bereits repliziert. Zur Vermeidung von Missinterpretationen auch auf publizistischer Ebene nimmt der GESIBA-Konzern zu den Kritikpunkten wie folgt
Stellung:
Gewinne sind Wohnraummultiplikator
Die Bereitstellung von günstigem Wohnraum und die Erwirtschaftung von Jahresüberschüssen bilden keine Gegensätze. Es profitieren Mieter wie auch künftige Wohnraumsuchende. Die Miete inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer für Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen liegt pro Quadratmeter um rund 20 Prozent unter dem Niveau von privaten oder gewerblichen Vermietern. Aktuell liegt die durchschnittliche Monatsmiete einer GESIBA-Wohnung pro Quadratmeter sogar um rund 3,9 Prozent unter dem Schnitt der Gemeinnützigkeitsmiete. Auch Preiserhöhungen vergangener Jahre konnten an die Mieter weitaus gedämpfter weiter gegeben als es im privaten bzw. gewerblichen Bereich zu beobachten war. Die erwirtschafteten Jahresüberschüsse sollten nach Meinung des Rechnungshofes an die Mieter ausgeschüttet werden. Dazu merkt die GESIBA an, dass die gesetzliche Verpflichtung, Jahresüberschüsse in den Kreislauf der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft einzubringen, einen nachhaltigen Effekt für die Schaffung von leistbarem Wohnen auslöst. Gewinne sind ein Multiplikator für den Wohnraum künftiger Generationen.
Personalaufwand sichert Qualität
Zu dem vom Rechnungshof kritisierten Personalaufwand ist festzuhalten, dass die Entgelttypen Grundgehalt, Leistungsprämie und Zulagen gesetzlich kombinierbar und rechtskonform sind. Derartige Bezüge für qualitative und quantitative Arbeit kommen nicht nur im Sektor der gemeinnützigen Bauträger sondern auch in der gesamten Privatwirtschaft zum Einsatz. Die Rechtskonformität kombinierter Entgelte dokumentieren Prüfberichte des Revisionsverbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen Österreichs mit der Feststellung, dass die Bezüge der Geschäftsführung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz entsprechen. Auch die GESIBA begrüßt eine Präzisierung der zugrundeliegenden Rechtsnormen. Prämien und Zulagen an die Mitarbeiter sind Ansporn für eine höchstmögliche Leistungsbereitschaft am Arbeitsplatz - beispielsweise als Hausbetreuer oder Hausverwalter - und sichern die hohe Qualität des Unternehmens. Die Wohnzufriedenheit der GESIBA-Mieter liegt bei 94 Prozent.
Großzügige Pension aus einem Dienstvertrag des Jahres 1976
Der Rechnungshof kritisiert in seinem vorliegenden Prüfbericht eine großzügige Pension an einen ehemaligen Mitarbeiter. Dieser trat 1974 in das Unternehmen ein, stieg nach zwei Jahren zum Geschäftsführer mit Pensionsanspruch auf und trat 1980 die Berufsunfähigkeitspension an. Auch eine aktuelle Prüfung durch einen anerkannten Zivilrechtsexperten hat ergeben, dass diese Ansprüche aus einem Dienstvertrag des Jahres 1976 eingehalten werden müssen.
Zur GESIBA: Aktueller Wohnbauschub bis 2020
Der GESIBA-Konzern verwaltet derzeit 28.000 Wohnungen. In den vergangenen Jahren wuchs der Konzern auch verstärkt zum Infrastrukturleister, wie z. B. Kindergärten, Schulcampusanlagen, betreutes Wohnen und Pflegehäuser. Bis zum Jahr 2020 plant und übergibt das Unternehmen mehr als 3.000 weitere Wohnungen, ein Tagesbetreuungszentrum und einen Schulcampus.
Damit wird die GESIBA ihr Ziel weiter ausbauen, leistbare Wohnungen mit hohem Standard und guter Nahversorgungsinfrastruktur zu schaffen. Die GESIBA ist damit einer der stärksten Motoren des sozialen Wohnbaus in Wien. (APA/OTS)