Wohnbau : Streit um Zweckwidmung - Länder wollen Geld sehen
Die Bundesländer bleiben bei der Forderung, dass ihnen eine Zweckwidmung der Wohnbauförderung abgegolten werden müsste. Das machte der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) - derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz - im Interview mit der Tageszeitung "Österreich"klar."Wenn es mehr Geld gibt", antwortete Niessl auf die Frage, wann die Zweckwidmung der Wohnbaugelder kommt. Er will die Verwendungszwecke auch möglichst weit fassen: Neben sozialem Wohnbau sollte auch der Bau von Schulen, Pflegeheimen und Kindergärten enthalten sein.Im Frühjahr 2013 war bereits intensiv über die Zweckwidmung der Wohnbauförderung gesprochen worden. Da daraus nichts wurde - auch weil die Länder eine Abgeltung verlangten, findet sich dieses Thema nun im neuen Regierungsprogramm. Demnach ist die Zweckwidmung im Rahmen des ab 2017 geplanten Finanzausgleichs vorgesehen.
Arbeiterkammer drängt auf Wiedereinführung
Arbeiterkammer-Präsident Rudi Kaske drängt darauf, die Zweckwidmung der Wohnbauförderung "rasch" wieder einzuführen. Denn die Länder müssten "endlich den leistbaren Wohnraum schaffen, den die Menschen dringend brauchen", meinte er zu den Aussagen des burgenländischen LH Hans Niessl (SPÖ), dass den Bundesländern die Zweckwidmung abgegolten werden müsste.Kaske kritisierte die Bundesländer: Sie hätten in den letzten Jahren durch Verkauf und anderwärtige Verwendung von Wohnbaugeldern "das Erfolgsmodell sozialer Wohnbau schrittweise untergraben", was sich deutlich an steigenden Mieten zeige. Es sei immer weniger gebaut worden, derzeit würden die Länder nicht einmal noch ein Prozent der österreichischen Wirtschaftsleistung für den geförderten Wohnbau ausgeben.
Gegen Verwendung für staatliche Bauten
Nicht in Frage kommt für den AK-Präsidenten, dass - wie Niessl vorgeschlagen hat - die Wohnbauförderung auch für Schulen oder Kindergärten verwendet wird. "Wir brauchen wir in den nächsten Jahren 50.000 neue Wohnungen pro Jahr, rund 35.000 davon gefördert, vor allem in den Ballungsgebieten", betonte Kaske in einer Aussendung.Die Grazer KPÖ kritisierte, dass SPÖ und ÖVP im Regierungsprogramm die Wiedereinführung der Zweckwidmung um mindestens drei Jahre - also bis zum nächsten Finanzausgleich - verschoben haben. „Die Wohnungsnot wartet nicht bis 2017“, stellte Wohnungsstadträtin Elke Kahr fest. Im Frühjahr 2013 hätten Spitzenpolitiker von SPÖ und ÖVP noch ständig beteuert, dass die Zweckwidmung rasch wieder eingeführt wird, jetzt sei das Wahlkampfversprechen gebrochen worden. (apa/pm)