Neue Regelung : Streit am Bau - Schlichtungsstelle statt Gericht
Wo eine Baustelle, da auch irgendein Baumangel - die Lust, darüber zu streiten ist höchst unterschiedlich ausgeprägt und kann sich vor Gericht über Jahre hinziehen. Um kürzere und billigere Verfahren zu ermöglichen, wurden nun Bauschlichtungsstellen für Firmen installiert, private Häuslbauer haben da nach wie vor das Nachsehen."In höchstens zwölf Monaten wird vom Vorsitzenden, einem Richter, ein Schlichtungsvorschlag erstellt, und erst bei einem Scheitern der Schlichtung geht der Streit vor ein staatliches Gericht", erklärte der Geschäftsführer der Bauinnung in der Wirtschaftskammer Österreich, Manfred Katzenschlager, in einem Pressegespräch.Die Kosten halten sich mit der Verfahrenspauschale von 1.900 Euro in Grenzen, und die ohnedies überlasteten Gerichte werden nicht sofort bzw. gar nicht strapaziert. In England beispielsweise sind Schlichtungsverfahren vor Bauprozessen bereits zwingend vorgeschrieben und nur 5 Prozent der Fälle laufen weiter, das Gros der Fälle wird in diesen Vorverfahren entschieden, so Katzenschlager.
Für private Bauherrn ist in einigen Bundesländern, etwa in Niederösterreich, bei der Bauinnung eine Ombudsstelle für Schlichtungsversuche eingerichtet. Die Erfolgsquote sei hoch, wie Katzenberger versicherte. In anderen Bundesländern wiederum gebe es eine sogenannte Bauberatung bei der Innung. Viele Häuslbauer wenden sich auch an die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer. Empfehlenswert sei es im Allgemeinen ohnehin, 5 Prozent der Bausumme zurückzubehalten, bis alles wunschgemäß ausgeführt und übergeben ist.Kürzere Zeit, weniger Kosten Die in Österreich neue Möglichkeit für Baufirmen oder am Bau beteiligte Professionisten, Streitigkeiten außergerichtlich bei einer Schlichtungsstelle zu klären, soll künftig in relativ kurzer Zeit mit geringen Kosten zu einem Vergleichsvorschlag führen. Der vorsitzende Richter gibt eine Empfehlung ab, nachdem er Bausachverständige konsultiert hat. An den vier Oberlandesgerichten Wien, Linz, Innsbruck und Graz wurden Schlichtungskommissionen mit je einem Richter und einem Stellvertreter eingerichtet. Innungen als erste Anlaufstelle Im Schlichtungsfall bestellen diese Sachverständige aus einer von der WKÖ Bundesinnung Bau erstellten Liste. Die Anlaufstellen für die Streitparteien sind die Landesinnungen. Österreichweit zählt die Innung 25.000 Mitglieder im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.Vorerst können sich Firmengeschäftskunden den Angaben zufolge in Österreich nur bei der Styriawest gegen Mängel in der Bauausführung versichern lassen. Der Haftpflichtversicherer mit insgesamt 50 Mitarbeitern sei seit 2000 auf das Bauwesen spezialisiert und wickle alleine in Graz rund 4.000 Fälle jährlich ab, sagte Geschäftsführer Gunther Riedlsperger. Styriawest war ein wesentlicher Impulsgeber für die Installation der Bauschlichtungsstellen. Falls es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung bei Prozessen mit hohem Streitwert auch die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen. (APA/pm)