Baugesetze : Steirisches Baugesetz - Kinderlärm "zumutbar"
Der Möglichkeit, spielende Kinder mit Lärmquellen wie Rasenmähern gleichzusetzen und damit Lärmschutzwände einzufordern oder Klagen zu erheben, soll mit der Novelle zum steirischen Baugesetz ein Riegel vorgeschoben werden. Die Änderung auf Initiative "Kinderlärm ist Zukunftsmusik" der KPÖ wurde am Dienstag im Landtag einstimmig beschlossen."Zu den unzumutbaren oder das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen zählen jedenfalls nicht Geräuscheinwirkungen von Kinderspielplätzen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen für Schulpflichtige oder ähnlichen Anlagen", heißt die neue Passage im Baugesetz. Wie ÖVP-Abg. Bernhard Ederer, Obmann der Wiki-Kinderbetreuung, bestätigte, seien bisher durch Einsprüche aus diesem Titel beim Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen behindert und verzögert worden.Seitens der FPÖ wurde kritisiert, dass die Novelle zu wenig weit gehe. So sei die diskutierte Lift-Verpflichtung erst ab dem vierten Stockwerk oder Lockerungen in puncto Barrierefreiheit nicht beinhaltet. Die Opposition mutmaßte, dass dies auf Betreiben der SPÖ und im Abtausch gegen eine von der ÖVP abgelehnte verpflichtende Gülle-Abdeckung herausgenommen wurde. Über diese Punkte wird nun in Richtung nächste Novelle weiterverhandelt. (apa/pm)