Österreich : SOLID Talk zu absurden Strafen: "Es geht mehr, als man glaubt!"
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Es ist ein heißes Thema - so heiß, dass sich nur wenige drüber trauen. Vor allem Baufirmen zeigten sich nach unserem Aufruf, uns Beispiele für als absurd empfundene Bestrafungen zu nennen, sehr zurückhaltend. In die Öffentlichkeit geht man da nicht so gerne, das mussten sogar von uns kontaktierte politische Interessenvertreter einsehen. Und auch die Behörden zeigten sich sehr - nun, sagen wir: unkooperativ.
Dabei gibt es genug zu besprechen und zu tun und - und das ist die gute Nachricht: Man kann mehr tun, als man glaubt! Denn sowohl die WKO (bei unserer Expertenrunde durch Vizepräsidentin, Bauunternehmerin und Vorsitzende im Hauptverband der SV-Träger Ulrike Rabmer-Koller) als auch große Anwaltskanzleien (in unserem Fall Wolf Theiss, vertreten durch den Spezialisten für Öffentliches Recht, Wolfram Schachinger) bieten Betroffenen viele Möglichkeiten.
Ganz wichtig - und das wissen wohl viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht (auch Mitdiskutant und Bauunternehmer David Behling, der sich bereit erklärte, an die Öffentlichkeit zu gehen) - ist nämlich die Möglichkeit, sich quasi im Hintergrund zu vernetzen, also seinen Fall an WKO oder eine Anwaltskanzlei heran zu tragen mit der Bitte, zusammen mit ähnlich gearteten Fällen oder als Musterprozess zu guten Bedingungen gehandhabt zu werden.
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Fälle gibt es genug
Ulrike Rabmer-Koller sieht den wichtigen Ansatzpunkt nicht so sehr beim Einzelfall, sondern auf Gesetzesebene. "Es gibt eine wahre Flut an überschießenden Gesetzen, die den Unternehmen, speziell den KMU, das Leben schwer machen." Es geht dabei um Vereinfachung der Vorschriften, die Verhältnismäßigkeit von Bestrafungen und andererseits um Kumulierung von Bestrafungen. Dazu hatte vor kurzem Finanzminister Schelling en passant einen Vorstoß unternommen, das wäre aber zu wenig. Die Abschaffung des Kumulationsprinzip, sagt sie, könnte leicht durch eine Einigung der Sozialpartner abgeschafft werden - aber da hakt es eben.
Jurist Wolfram Schachinger fragt sich zusätzlich noch, ob es nicht genug Dinge gäbe, die eigentlich überhaupt nicht unter Strafe gehören. Generell sieht er aber das Problem der Kompetenzverteilung bei Vorschriften zwischen Bund und Ländern und dann wieder einzelnen Materien. Aber dennoch: "Ich sehe auch in sehr vielen Fällen, dass sehr viel möglich ist im Sinn der Reduktion oder sogar Aufhebung von Strafen."
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Wichtig ist Präzedenzwirkung Alle drei Experten waren sich am Ende einig, dass - abgesehen von der politisch nötigen Änderung des Kumulationsprinzips - Besserung möglich ist, wenn es gelingt, Fälle mithilfe der WKO oder von Anwaltskanzleien zu Musterfällen zu machen, auf die dann auch in Rechtsprechung und später Gesetzgebung aufgebaut werden kann.
Anlaufstellen: Schicken Sie uns gerne Ihre Fälle, damit wir sie an die zuständigen Stellen weiter geben