Freitag, 24. Januar 2020 – Morning Briefing : Single-Haushalte steigen – Tirol will Airbnb-Gesetz verschärfen – Flughafen BER kann weiter ausgebaut werden
Haus des Tages:
Das Londoner Architekturstudio ACME hat ein Haus in Südostengland gebaut, das das traditionelle Oast House, also Trockenschuppen, von Kent modern reinterpretiert. Fünf ziegelverkleidete Türme hängen zusammen, stehen aber nicht wie die echten Trockenschuppen des 15. bis 19. Jahrhunderts so eng zusammen, dass kein Licht mehr hereinkommt. Während viele der alten Schuppen heute als Wohnmöglichkeiten genutzt werden, versucht das neue Design sie noch etwas wohntauglicher zu gestalten.
All the single ladies
Single-Haushalte werden immer mehr und führen dazu, dass mehr Wohnungen gesucht werden. Laut Statistischem Bundesamt machten Ein-Personenhaushalte 2018 schon 41,9 Prozent aller Haushalte aus. Für das Jahr gab es ein Ziel von 400.000 Wohnungen – tatsächlich wurden 285.900 errichtet und 364.800 genehmigt. Auch in Österreich steigen die Zahlen der Alleinlebenden. Lebten 1991 noch 304.000 Männer und 589.000 Frauen allein, waren es 2011 schon 578.000 und 744.000 respektive, und 2018 bereits 664.000 und 799.000 respektive. Das ergeben Zahlen der Statistik Austria.
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Die Tiroler Landesregierung plant eine weitere Verschärfung der Gesetze gegen Online-Vermittlungsplattformen wie Airbnb. Anbieter sollen ab März eine Bewilligung der Baubehörde für solche Vermietungen benötigen. Eigentlich sollten die vermieteten Wohnungen seit 1. Jänner beim jeweiligen Tourismusverband gemeldet werden. In Innsbruck wurden bisher allerdings nur 260 Wohnungen registriert, der Tourismusverband geht jedoch von rund 600 vermieteten Wohnungen in der Stadt aus. Ausgenommen von der neuen Bewilligung seien Vermieter, die selbst im Haus leben und nicht mehr als drei Wohnungen oder zwölf Betten online anbieten. Andere Mieter dürfe es im selben Haus aber nicht geben. Bei Verstößen könne der Bürgermeister ein Nutzungsverbot für die betroffene Wohnung aussprechen. (apa/red)
Wachstumsschmerzen
Gegner des Berliner Flughafens BER haben vor Gericht eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies gestern die Klage einer Umweltvereinigung ab, die den Ausbau des Flughafens verhindern wollte. Beim Ausbau des Flughafens geht es vor allem um die Errichtung des Terminals 2. Die Klageabweisung wird so begründet, dass bereits seit Jahren angenommen werde, dass der Flughafen weiter wachse. Der Bau des Terminals sei also gerechtfertigt, um das zusätzliche Passagieraufkommen zu bewältigen. Mit neun Jahren Verspätung soll der Hauptstadtflughafen BER Ende Oktober öffnen. Ursprünglich sollte der Flughafen bereits im Jahr 2011 seinen Betrieb aufnehmen, der Eröffnungstermin wurde aber immer wieder verschoben. (apa/red)
Unser Lesetipp des Tages: Virtual Reality im Bau – wird diese Erfindung Architekten ersetzen?
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