SOLID-Rechtsfragen am Bau : Recht am Bau: Über das A und O bei der Beweissicherung
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Die Dokumentation des Baugeschehens ist das tägliche Brot der vor Ort Tätigen. Aufzeichnungen über den Bauablauf und -fortschritt, Aufmaßermittlung bis hin zum Schriftverkehr – all das dient dem Zweck, das Bauvorhaben nachvollziehbar und transparent zu machen. Foto:
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Und es dient auch dazu, um zu einem späteren Zeitpunkt Beweise für allenfalls strittige Sachverhalte verfügbar zu haben. Denn bekanntlich muss immer derjenige beweisen, der etwas behauptet, und das ist im Nachhinein gerade am Bau alles andere als einfach, wenn man die Probleme schon beseitigen musste, um überhaupt sinnvoll weiterbauen zu können. Foto: Fotolia.com
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Ein probates Mittel, um Beweise zu sichern, die später nicht mehr – oder nur mit unwirtschaftlichen Mitteln – verfügbar gemacht werden können, ist die gerichtliche Beweissicherung. Diese erfolgt über Antrag durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen. Die nachfolgenden Tipps zeigen Ihnen, wobei in diesem Fall besondere Vorsicht und Sorgfalt geboten ist - und was Sie grundsätzlich wissen sollten. >> Foto:
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Ein Befund ist kein Gutachten! Hauptanwendungsfall der gerichtlichen Beweissicherung sind Fälle, in denen strittige „Mängel“ vom Sachverständigen aufgenommen werden, um die vom Antragsteller beabsichtigte Ersatzvornahme (= Schadensbehebung) ohne großen Zeitverlust durchführen zu können. Die behaupteten Mängel sind nach Abschluss der Behebung des Schadens schließlich nicht mehr zu sehen, also müssen sie zum Zeitpunkt ihres Vorhandenseins Hier gilt es aber eine wesentliche Tatsache zu beachten: Die Aufgabe der Beweissicherung ist es nicht, festzustellen, ob es sich bei den aufgenommenen Details auch um „Mängel“ im rechtlichen Sinn handelt. Aufgabe des Sachverständigen ist nämlich ausschließlich, den tatsächlichen Zustand der im Beweissicherungsantrag beschriebenen Beweisobjekte (z. B. Türen, Wände, Fenster, Abdichtungen, Deckenaufbauten etc.) zum Zeitpunkt der Befundung nachvollziehbar zu beschreiben. Diese Beschreibung – der sogenannte Befund – beschreibt also lediglich jenen Sachverhalt, den der Sachverständige vorfindet, zieht aber keine Schlussfolgerungen etwa dahingehend, ob es sich dabei um Abweichungen von der vertraglich bestellten Leistung handelt (das wäre ein „Gutachten“). Foto:
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So beschleunigen Sie die Sache sinnvoll Zeit ist Geld und oft muss es rasch gehen. Damit die Beweissicherung den Baufortschritt oder die Reparatur schadhafter Bauteile nicht zusätzlich verzögert oder um den vorhandenen Schaden nicht noch größer werden zu lassen, ist es besonders wichtig, bereits vorab mit dem im Antrag vorgeschlagenen Sachverständigen seine zeitliche Verfügbarkeit und die geschätzten Kosten seiner Tätigkeit zu besprechen. Diese Vorabstimmung sollte umgehend Niederschlag im Antrag finden! Dort kann auch die Anweisung des Kostenvorschusses und die zeitliche Verfügbarkeit dem Gericht vorab bekannt gegeben werden. Wenn dies rechtlich möglich ist (z. B. wegen ansonsten verzögerten Bauablaufs, Behinderungsmehrkosten Dritter etc.), sollte außerdem beantragt werden, dass der Antrag dem Antragsgegner ohne Äußerungsfrist zugestellt wird, da diese Äußerungsfrist ansonsten ebenfalls zu einer weiteren Verzögerung führt. Foto:
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Sondieren Sie die Gesamtkosten – legen Sie einen Streitwert fest! Man muss wissen, dass außer den Kosten der gesamten Beweissicherung vor Ort auch die Rechtsanwaltskosten des Antragsgegners für die Dauer der Beweissicherung vor Ort vom Antragsteller zu bezahlen sind. Dieser kann die Kosten später in einem Zivilprozess wieder beim Antragsgegner geltend machen. Obwohl es sich beim Beweissicherungsverfahren nicht um ein Streitverfahren handelt, bei welchem um konkrete Geldbeträge gestritten wird, muss der Antrag mit einem Streitwert bemessen werden. Dieser dient als Berechnungsbasis für die nach Rechtsanwaltstarif zu bestimmenden Kosten. Ist der Antragsgegner der Ansicht, der Streitwert sei zu gering bemessen, z. B. mit 5.000 Euro bei einem gleichzeitig behaupteten Mangel einer Gasturbine, dessen Behebung mehrere hunderttausend Euro kostet, dann kann dieser eine sogenannte Streitwertbemängelung argumentieren. Die endgültige Festsetzung obliegt dem Gericht. Wird der Streitwert vom Gericht infolgedessen angehoben, kann es schnell sehr teuer werden. Solche Fragen gilt es ebenfalls im Vorfeld mit dem Gericht zu sondieren. Foto:
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Außergerichtlich wiegt es weniger! Eine Beweissicherung kann von einem Sachverständigen natürlich auch ohne Gerichtsauftrag erstellt werden. In diesem Fall stellt der Befund allerdings „nur“ einen Urkundenbeweis dar, der – so es sich beim Sachverständigen um einen Ziviltechniker handelt – von einer Person des öffentlichen Glaubens erstellt wurde. Die gerichtliche Version ist aber von der Beweiskraft her wesentlich höher einzustufen und wird daher in einem Verfahren mehr Gewicht haben (da ja eben z. B. auch der Anwalt des „Mängelverursachers“ bei der Beweissicherung zugegen ist). Foto:
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Formulieren Sie den Antrag genau und vor allem umfassend! Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hat sich bei seinem Befund an die im Antrag beschriebenen Beweisobjekte zu halten. Es ist ihm nicht gestasttet, neue, nicht vom Antrag beschriebene Objekte aufzunehmen, welche ihm etwa im Zuge der Begehung vor Ort vom Antragsteller gezeigt werden. Aus der Beweissicherung sollte kein Wunschkonzert des Antragstellers werden. Bei in großer Zahl vorkommenden Mängeln sollte man sich vor Ort auf eine stichprobenartige Befundung einigen, um nicht hunderte oder gar tausende Stellen kostenpflichtig besichtigen zu müssen. Auch beim Personal gibt es Grenzen: Sollte behauptet werden, dass die vor Ort tätigen Arbeiter nicht die bestellte oder erforderliche fachliche Qualifikation aufweisen, so ist es nicht zulässig, diese vom Sachverständigen zu ihrer Ausbildung und Erfahrung befragen zu lassen. Dies ist Aufgabe des Gerichts im Zivilprozess. Foto:
Erstveröffentlichung
23.08.2014
Letzte Aktualisierung
06.01.2022