Österreich : Neue Regierung: Wohnbauförderung zurück zur Zweckwidmung
ÖVP und Grüne haben die Wiedereinsetzung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung zum Ziel. Die Wohnbauförderung ist zwar Landessache. Im Regierungsprogramm heißt es aber, die Bundesregierung werde "im Rahmen des Finanzausgleichs darauf Einfluss nehmen, dass die Einnahmen und Rückflüsse der Wohnbauförderung wieder für das Wohnen zweckgewidmet werden".
Auch hier gibt es einen größeren ökologischen Stempel: Die Vergabe von Wohnbaufördermitteln soll nur noch unter der Voraussetzung erfolgen, dass umweltschonend gebaut wird. Von den Ländern wird gefordert, in den Bauordnungen klimarelevante Maßnahmen zu implementieren.
Man wolle das Angebot an Wohnungen verbessern und leistbare Mieten. Zusammen mit den Ländern wolle man den Leerstand mobilisieren, heißt es in dem Papier der künftigen Regierung, in dem auch dezidiert von einem Verbot von Zweitwohnsitzen im Gemeindebau und im geförderten Mietverhältnis die Rede ist.
Zur Raumordnung wird im Sinne der Baulandmobilisierung eine "explizite verfassungsrechtliche Regelung der Vertragsraumordnung" zur Erhöhung der Rechtssicherheit (Prüfung der Überführung vom zivilen ins öffentliche Recht) angesprochen.
Generell soll die Nachverdichtung und Überbauung Vorrang haben vor der Versiegelung grüner Wiesen. Unternehmen, die mehrheitlich dem Bund gehören, wie etwa die ÖBB, würden angeleitet, bei Grundstücksverkäufen von Bauland geförderten Wohnbau besonders zu berücksichtigen.
Wohnungen, die für den ganzjährigen Wohnbedarf errichtet worden sind, sollten den hier lebenden Menschen zur Verfügung stehen, betonen die Vertreter von Türkis-Grün. Ein struktureller Leerstand soll durch eine intensivere Nutzung der Wohnbauförderung in der Sanierung bekämpft werden.
Steuertechnisch wird im Wohnkapitel eine Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes von 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption angestrebt, ebenso wird die Schaffung von Ansparmodellen für den Mietkauf verfolgt.
Die Maklerprovision für Mieter soll wegfallen und künftig nach dem Bestellerprinzip gestaltet sein. Die ÖVP hatte im Wahlkampf ihre Position geändert und erklärt, dass die Maklerprovision künftig de facto nur mehr vom Vermieter bezahlt werden solle. Ein neues Mietrecht wird in Aussicht gestellt. (apa/red)
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