Regelungen : Neue ÖNORM für feste biogene Brennstoffe
Mit Hilfe der neuen Terminologie-Norm ÖNORM EN 14588 werde gewährleistet, dass hinsichtlich der wesentlichen Zusammenhänge keine Missverständnisse aufkommen, schreibt das österreichische Normungsinstitut Austrian Standard AS.
Die ÖNORM EN 14588 gilt laut AS für folgende feste Biobrennstoffe, die aus folgenden Quellen stammen:
Produkte aus der Land- und Forstwirtschaft,
pflanzliche Abfälle aus der Land- und Forstwirtschaft,
pflanzliche Abfälle aus der Lebensmittel verarbeitenden Industrie,
Holzabfälle - mit Ausnahme von Holzabfällen, die im Ergebnis der Behandlung mit Holzschutzmitteln oder Beschichtungen halogenierte organische Verbindungen oder Schwermetalle enthalten können, und zu denen insbesondere Holzabfälle gehören, die von Bau- und/oder Abbrucharbeiten stammen,
Korkabfälle,
faserige pflanzliche Abfälle aus der Herstellung von natürlichem Zellstoff und aus der Herstellung von Papier aus Zellstoff, sofern sie am Herstellungsort mitverbrannt werden und so die erzeugte Wärme genutzt wird.
(APA/pm)