Pleitegeier : Großinsolvenz für Eisenerzer Alumelt

Am 12. 9. hat die Alumelt GmbH mit Sitz in 8790 Eisenerz, Hochofenstraße 3, laut KSV1870 hinsichtlich ihres Vermögens ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Leoben beantragt. Geschäftsführer ist Helmut Wulz, der auch 31 % der Anteile hält. 19 % sind im Besitz der Tschinkel Maschinen- und Anlagenbau GmbH, den verbleibenden Hälfteanteil hält die Alu König Stahl GmbH. Rund 240 Gläubiger und ca. drei Dutzend Dienstnehmer sind betroffen. Die Alumelt befasst sich mit dem Umschmelzen von Metallen und Sekundäraluminium und ist weiters aktiv in der Forschung und Entwicklung im Bereich der Herstellung und Umarbeitung von Metallen; im Vertrieb von Aluminium- und anderen Metallprodukten jeglicher Form, sowie in der Planung, Herstellung und im Vertrieb von Umschmelzanlagen und werken.
Es handelt sich um ein „Start-up-Unternehmen“, das zu Beginn noch nicht am Markt etabliert war, das in der Folge aufgrund der unstrittig innovativen Geschäftsidee und der Modernität der Anlagen sehr schnell zahlreiche Geschäftspartner finden konnte und das jedoch nunmehr insbesondere aufgrund zeitweiser behördlicher Schließungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Das Risiko weiterer Schließungen sollte aufgrund weitestgehender Erfüllung der Auflagen künftig wegfallen.Nachdem eine außergerichtliche Sanierung des Unternehmens scheiterte, ist die Schuldnerin nicht mehr in der Lage, sämtliche fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen. Die Schuldnerin beabsichtigt die Fortführung des Unternehmens sowie eine Sanierung über Abschluss eines Sanierungsplans. Entsprechende Restrukturierungsmaßnahmen wie z. B. Kostensenkungen etc. werden vorgenommen.
Aktiva lt. Schuldnerin: ca. 6,9 Mio. Euro (zu Buchwerten) Passiva lt. Schuldnerin: ca. 13,3 Mio. Euro (zu Buchwerten) Überschuldung somit: ca. 6,4 Mio. Euro (zu Buchwerten)
Sanierungsplanantrag: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Barquote von 20 % ihrer Forderungen, auszuschütten durch den Sanierungsverwalter binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. Die notwendigen Mittel für die Erfüllung der Sanierungsplanquote werden durch offene Forderungen (Ansprüche) und aus dem Unternehmensfortbetrieb, sowie in Fortsetzung des Investorenprozesses von dritter Seite aufgebracht werden, so die Schuldnerin.