Alpine-Debakel : Empfehlungen für Alpine- und A-Tec-Anleihe-Gläubiger

Bei der Alpine Holding GmbH sind die Hoffnungen auf eine Quote für die Anleihegläubiger sehr gering. Aus heutiger Sicht wäre eine Quote von über 1 % eine positive Überraschung, schreibt der IVA. Nur wer bis 19. 11. 2013 seine Forderung bei Gericht anmeldet, nimmt an einer etwaigen Verteilung der Konkursmasse teil. Man kann mit einem Depotauszug zum 2. 7. 2013, einem Formular – erhältlich über www.justiz.gv.at – und der Bezahlung von 21 Euro bei Gericht die Forderung anmelden.

Die IVA-Rechtsanwältin Frau RA Dr. Maria Brandstetter - brandstetter@rechtsberaterin.at - ist bereit, für insgesamt 96 Euro (inkl. 21 Euro Gerichtsgebühren) für Forderungen bis 10.000 Euro, für 117 Euro für Forderungen bis 20.000 Euro und für 141 Euro für Forderungen über 20.000 Euro die Anmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren zu übernehmen.

Im Fall der A-Tec empfiehlt der IVA sowohl den Anleihegläubigern als auch den Aktionären, sich dem Strafverfahren Mirko Kovats als Privatbeteiligter anzuschließen und die Ladung zu den Verhandlungsterminen, den Zuspruch des Schadensbetrages sowie die Zustellung der Urteilsausfertigung zu beantragen. Das Schreiben ist an die Staatsanwaltschaft Wien, Landesgerichtsstraße 11, 1080 Wien, Geschäftszahl 613 St 4/13f unter Angabe des Schadensbetrages bis spätestens 20. 10. 2013 zu richten. Laut IVA ist nicht mit einem raschen Verfahren zu rechnen, aber damit wird die Verjährung etwaiger Schadenersatzansprüche unterbrochen.