Meinung : Durchgestellte Pönale

Generalunternehmer vereinbaren mit ihren Subunternehmern häufig, dass die Vertragsbestimmungen im Vertrag zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer auch im Vertragsverhältnis zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer gelten sollen.

Zumeist tritt hier noch die Einschränkung hinzu „Soweit diese die Leistung des Auftragnehmers betreffen“. Damit gelten auch Bedingungen zwischen dem Subunternehmer und dem Generalunternehmer, die vielleicht nicht bedacht wurden. So etwa die Pönale des Generalunternehmers. Wurde die Pönale dort in Prozent der Auftragssumme vereinbart, ist ein Durchstellen der Pönaleklausel problemlos, das das Wertverhältnis ja berücksichtig wird.

Handelt es sich bei der „oben“ geltenden Pönale aber um einen fixen Betrag pro Tag der Fristüberschreitung, wird die Sache schon problematisch: Der dort vereinbarte Fixbetrag wird angesichts der Auftragssumme des Generalunternehmers im Verhältnis zum Auftragsvolumen des Subunternehmers relativ hoch sein.

Es ist für den Generalunternehmer durchaus vertretbar, zu argumentieren, dass gegenüber dem Subunternehmer trotzdem in folge der Durchstellung des Vertrages die „oben geltende“ hohe Pönale gilt. Deshalb: Vertragsprüfung vor Unterzeichnung!