Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe sei klar, dass der Hinweis auf langfristige auch wirtschaftliche Rentabilität bei einer Lebenszyklusbetrachtung allein nicht reichen würde, um Projektwerbern schmackhaft zu machen, dass sie auch nachhaltigere, dafür in der Herstellungsinvestition teurere Varianten durchrechnen und in ihre Planung einbeziehen sollten.
Eine Hilfe dabei könnte allerdings ein in der Allgemeinheit wenig bekannter Passus in der EU- Förderungsverordnung sein, in der als Rahmen geregelt ist, wie Nationalstaaten überhaupt fördern dürfen. „Nach diesem Passus besteht die Möglichkeit, bei zwei Angeboten, die sich in Nachhaltigkeit unterscheiden, die Differenz zugunsten des Nachhaltigen, aber Teureren, zu fördern.“
Ergänzend gehe es in den internationalen technischen Normen ISO 15686 Teil 5 um Whole Life Costs bei Gebäuden, bei denen auch immaterielle Werte hinein gerechnet werden können, „zB der Unterschied zwischen versiegeltem und unversiegeltem Boden“.
So käme die Möglichkeit ins Spiel, alte Gebäude wieder nutzbar zu machen.
Realistisch, sagt Aigner, wäre das Ziel einer Alternativenprüfung als Muss-Vorgabe. „Es geht nicht so sehr darum, das allerallerbeste Projekt zwingend zu verwirklichen, aber die Vorgabe, Alternativen darzustellen, kann etwas bewegen.“