Meinung : Der Faktor Zeit
Die Zeit spielt, wie auch sonst im Leben, am Bau eine bedeutende Rolle. Die Vorhaltung von Gerätschaften und allem was dazu gehört kann normalerweise nur nach dem Faktor Zeit verantwortungsvoll kalkuliert werden. Bauverträge kommen diesem Bedürfnis zumeist nach, in dem die zeitgebundenen Kosten in eigenen Positionen und eben abhängig von der tatsächlich benötigten Zeit abgerechnet werden. Das ist fair. Natürlich gibt es auch andere Bauverträge. Nämlich solche, die auch Produktionsfaktoren, die vernünftigerweise nur in Abhängigkeit der verbrauchten Zeit ausgepreist werden können, nach anderen Kriterien berücksichtigen wollen. Die Abrechnung zeitgebundener Kosten etwa nach „Laufmeter Tunnel“ kommt rechtlich einer Pauschale gleich. Bleiben die beauftragten Leistungen ansonsten unverändert, ist dies kein Problem. Kommt es jedoch - wie gewöhnlich - zu geänderten Leistungen und/oder Bauablaufstörungen und verlängert sich dadurch die Zeitschiene des Bauvorhabens, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die zeitgebundener Kosten – diese erhöhen sich natürlich. Ob diese Kosten dem Auftraggeber auch über abzurechnenden Preise weitergegeben werden dürfen, ist in der Regel Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Beitrag:Besser wissen - was tun?Wie Baufirmen mit mangelhafter Planung umgehen müssen, um nicht am Ende des Tages ohne Geld, ohne Auftrag aber mit Schadenersatzforderungen dazustehen.>>>