Meinung : Das große „ARGE-Verwirrspiel“

Diese Zeilen sind einer immer wieder zu beobachtenden, in der österreichischen - und teilweise auch deutschen - Bauwirtschaft tief eingeübten, aus juristischer Sicht jedoch höchst eigenartigen Praxis gewidmet.

Bei größeren Bauprojekten bilden sich 3-er Arbeitsgemeinschaften, die Auftragnehmer des Auftraggeber sind, kurz genannt „Dach-ARGE“. Diese beauftragen eine weitere ARGE als Subunternehmer, die jedoch aus denselben (!) ARGE-Gesellschaftern besteht. Diese Sub-ARGE beauftragt dann einerseits wiederum die eigenen ARGE Gesellschafter mit Sub-Aufträgen und andererseits eine weitere „SubSub-ARGE“ - bestehend aus einem oder zwei der obigen ARGE Gesellschafter - wiederum mit Subleistungen.

Es entsteht eine – mehr oder weniger aus denselben Unternehmen bestehende – Vertragskette. Wenn nun die „unterste“ der ARGEn einen Sub-Auftrag an eine „neues“ Unternehmen vergibt, welches in den „oberen“ ARGE nicht vertreten ist, dann stellt sich aus juristischer Sicht je nach Fallkonstellation, die mitunter spannende Frage, mit wem dieses neue Unternehmen eigentlich einen Vertrag geschlossen hat, wenn die darüberstehenden ARGEn ohnehin stets aus denselben Unternehmen bestehen?