Österreich : Covid 19: Maßnahmen für Wirtschaft und Arbeitnehmer
In Österreich herrscht derzeit Notbetrieb: Bis auf kritische Infrastruktur wie Supermärkte oder Apotheken sowie Gesundheitseinrichtungen steht das Leben hierzulande still. Dabei herrscht in heimischen Betrieben große Verunsicherung – sowohl in Konzernen, wie auch KMU oder EPU gleichermaßen. Dieser will die Regierung mit dem am Samstag beschlossene Corona-Krisenbewältigungsfonds gegenwirken.
Zusammengefasst stellt das Finanzministerium mit dem „COVID-19-Krisenbewältigungsfonds" vorerst vier Milliarden Euro zur Verfügung. Der Fonds soll sowohl die Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung finanzieren, als auch die deutlich ausgeweitete und vereinfachte Kurzarbeit mit 400 Millionen Euro. Weiters soll der Fonds Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Konjunkturbelebung finanzieren sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorgaben an die Bildungseinrichtungen.
Bestehen soll der Fonds vorerst nur bis Jahresende: das Gesetz soll mit Ende 2020 wieder außer Kraft treten. Das Budgetprovisorium und der Finanzrahmen werden angepasst, um die entsprechenden Ausgaben zu finanzieren. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen folgen, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz deutlich machte.
Der Fonds soll die Abfederung von durch die Krise ausgelösten Einnahmeausfällen übernehmen. Das Epidemiegesetz, das im Fall von Betriebsschließungen Schadenersatz für den Verdienstentgang vorsieht, will die Regierung novellieren.
Konkret soll es, um die Zahlungsfähigkeit der Firmen zu sichern, Kreditgarantien und Überbrückungskredite geben sowie die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Um wichtige Unternehmen vor Zahlungsschwierigkeiten zu bewahren, soll es Liquiditätshilfen geben. Abgewickelt werden sollen diese über die Abbaumanagement-Gesellschaft des Bundes (ABBAG). Das ABBAG-Gesetz wird entsprechend novelliert.
Stark erweitert wird auch die Kurzarbeit. Um möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten, sollen Unternehmen ab heute Montag ihre Mitarbeiter für ein neues Kurzarbeitsmodell anmelden können. Dieses sieht eine deutlich stärkere Arbeitszeitreduktion als bisher vor, inklusive der Möglichkeit, vorübergehend gar nicht zu arbeiten. Es soll innerhalb von 48 Stunden abrufbar sein – bisher waren dafür mehr als sechs Wochen notwendig. Zum ersten Mal wird es möglich sein, dass Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zur Gänze, also zu 100 Prozent zu Hause sind und gleichzeitig im Unternehmen beschäftigt bleiben. Bisher blieb dafür als einzige Konsequenz die Arbeitslosigkeit.
Auch der Kostenersatz für die Unternehmer wird angehoben. Gut verdienende Arbeitnehmer sollen aber ebenfalls einen Beitrag leisten: die vollen 90 Prozent des Lohns erhält nur, wer maximal 1.700 Euro brutto verdient. Darüber schmilzt die Ersatzrate auf bis zu 80 Prozent ab. Hier finden Sie alle Details zur neuen Regelung.
Garantien für die Klein- und Mittelbetriebe werden aufgestockt und stehen jetzt auch größeren Unternehmen zur Verfügung. Bisher standen diese Mittel für Klein- und Mittelbetriebe zur Verfügung – sie werden nun auch auf größere Unternehmen (auch Leitbetriebe) ausgedehnt. Die Töpfe für die Klein- und Mittelbetriebe, die Garantien für ihre Hausbank brauchen, werden zusätzlich aufgestockt. Jedes Unternehmen, das eine Garantie benötigt, soll eine erhalten. Auch dem Tourismus wird in Form von weiteren Garantien Schutz geboten.
Wie können Unternehmen die Maßnahmen beantragen?
Das Finanzministerium bietet betroffenen Unternehmen ein „kombiniertes Formular" an, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen auf einmal zu beantragen sind. Damit soll die Liquidität der Unternehmen gesichert werden, so der Finanzminister.
Beantragt werden können die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null, der Entfall von Anspruchszinsen für Nachforderung aus Steuerbescheiden, spätere Zahlungen bzw. Ratenzahlungen, der Verzicht oder die Senkung von Säumniszuschlägen. Der „kombinierte Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus“ ist auf der Homepage des Finanzministeriums zu finden und kann an corona@bmf.gv.at geschickt oder über FinanzOnline hochgeladen werden. Für Fragen zu diesen Themen steht die Nummer 050 233 333 oder bmf.gv.at/corona zur Verfügung.
Welche Strafen drohen Unternehmen und Mitarbeitern, die sich nicht an behördliche Schließungen halten?
Von der Regierung geregelt werden auch Strafbestimmungen im Zusammenhang mit behördlich geschlossenen Firmen. Wer ein solches Verbot verletzt und die Betriebsstätte dennoch betritt, riskiert 3.600 Euro Strafe. Unternehmer riskieren Strafen bis zu 30.000 Euro.
Wie funktioniert die Sonderfreistellung für Arbeitnehmer?
Auch die angekündigte Sonderfreistellung für Arbeitnehmer, die Kinder zuhause betreuen müssen, wird im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Wer nicht im "versorgungskritischen Bereich" arbeitet und dessen Kindergarten oder Schule wegen einer behördlichen Maßnahme teilweise oder vollständig schließen muss, der kann vom Arbeitgeber drei Wochen "Sonderbetreuungszeit" erhalten. Die Firma erhält dann ein Drittel des Lohnes ersetzt. (APA)