Österreich : BBT kündigt Porr-Konsortium 966 Mio.-Baulos
Die Errichtergesellschaft des Brenner Basistunnels (BBT SE) hat am Mittwoch bekannt gegeben, den Bauvertrag mit der ARGE H51 (bestehend aus einem Konsortium aus Porr Bau GmbH, G. Hinteregger & Söhne Bau GmbH, Condotte S.p.A. und Itinera S.p.A) zu kündigen. Ein betreffendes Schreiben der BBT SE sei am Dienstag an die ARGE H51 übermittelt worden, teilte die Brenner Basistunnel-Gesellschaft am Mittwoch mit.
"Die endgültige Weigerung der vertraglich zugesagten Leistungen in mehreren Punkten und der nun eingetretene Vertrauensverlust hat uns leider dazu gezwungen, die Vertragsbeziehung mit der ARGE H51 aufzulösen", erklärten die beiden Vorstände der BBT SE Gilberto Cardola und Martin Gradnitzer. Seit kurz nach Auftragsvergabe würden große Auffassungsunterschiede im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bestehen.
Gestritten wurde um falsch konstruierte Außenringe des Tunnelschachts. Laut Porr wurden die technischen Anforderungen dafür schon bei der Ausschreibung falsch projektiert. Die BBT SE hielt nun aber fest, dass es sich nicht um Probleme technischer Natur, wie das angesprochene Tübbingsystem handle. Hauptgrund für die Vertragsauflösung seien vielmehr die "endgültige Leistungsverweigerung und Leistungsverzögerung" und der nunmehr eingetreten Vertrauensverlust. „Auch angesichts der in Aussicht stehenden Vertragsauflösung hat die ARGE H51 nicht eingelenkt, sondern hat ihre vertragliche Sicht veröffentlicht“, so die Vorstände.
Auf tirol.orf.at heißt es dazu:
"Um schnellstmöglich den Weiterbau beim Brenner-Basistunnel sicherzustellen, sei bereits eine vertiefende Analyse des Gesamtprojekts zum Zweck der ehestmöglichen Neuausschreibung in die Wege geleitet worden, hieß es.
Laut der BBT-Gesellschaft hätten bereits seit kurz nach Auftragsvergabe große Auffassungsunterschiede im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zwischen dem Bauherrn und dem Auftragnehmerkonsortium bestanden. Es handle sich hier jedoch nicht nur um Probleme technischer Natur, wie das in der Öffentlichkeit angesprochene Tübbingsystem, also die Dicke der vorgefertigten Betonringe für die Außenschale des Tunnels: „Die BBT SE wird keine Einzelheiten über die verschiedenen Rechtsstandpunkte der Vertragspartner mit Ausnahme des Tübbingsystems öffentlich machen, um die ARGE H51 vor Reputationsschäden zu schützen und dem angedrohten Gerichtsprozess nicht vorzugreifen“, so die Aussendung.
Die ARGE H51 hatte bemängelt, dass ein 40-cm-Tübbing, wie vom Auftraggeber geplant, die Lasten nicht tragen könne. Das Konsortium hätte einen stärkeren Tübbing anbieten sollen, die Kritik sei erst nach erfolgter Auftragsvergabe gekommen, kontert die BBT-Gesellschaft. Mehrfach angebotene Lösungen seien von der ARGE nicht angenommen worden, was zu Verzögerungen geführt habe. Der Auftragnehmer habe wiederum seinerseits Lösungen angeboten, die „bauwirtschaftlich und rechtlich nicht tragfähig“ waren, hieß es.
Die Vertragsauflösung zum jetzigen Zeitpunkt und mit der dadurch notwendigen Neuausschreibung erfordere jetzt eine sorgfältige und vertiefte Analyse des Bauzeitplans und des Vergabeplans, kündigte die BBT SE an. Beim Projekt des BBT seien als Risikovorsorge sowohl Puffer für die Bauzeit als auch für die Baukosten grundsätzlich eingeplant.
Man werde jetzt die laufende Evaluierung zum Bauzeitplan abschließen, alle möglichen Maßnahmen bewerten und einen aktualisierten Bauzeitplan fertigstellen. Auf Basis des aktualisierten Bauzeitplans werde man prüfen, ob die Risikovorsorge zur Abdeckung von Mehrkosten infolge der Auflösung und der Inflation bzw. Wertanpassung ausreiche, hieß es." (APA/tirol.orf.at)