SOLID-Reihe Bauschäden : Bauschäden: Lüftungsrohr im Schimmel

Wenn aus dem Dunstabzug in der Küche Wasser tropft, wundert sich nicht nur der Koch oder die Köchin. Auch der Sachverständige staunt ob der sich stetig wiederholenden Baufehler. Doch Eines sei vorweg deutlich gesagt: Es geht hier nicht um die ewig falschen Vorurteile gegen Lüftungsanlagen allgemein.

Gebührender Respekt

Im Regelfall schenkt man Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung die gebührende Aufmerksamkeit. Planungs- und Ausführungsfehler kommen seltener vor.

Besonders bei Passivhäusern nimmt die Lüftungstechnik eine zentrale Rolle ein. Die Lüftungswärmeverluste sind stark reduziert und stehen „Schulter an Schulter“ mit den Transmissionswärmeverlusten. Man respektiert sich gegenseitig.

Ein Meter, drei Handwerker

Bei Wohnhäusern im Normalbaustandard fristet die kleine Einzelraumlüftung am WC ein unrühmliches Dasein. Genauso wie ihre Schwester namens Dunstabzug über dem Herd. Der Geringschätzung folgt die Missachtung einfachster bauphysikalischer Grundregeln. Eine der obersten besagt: Tauwasser hat in einem Gebäude nichts verloren.

Bei einer Führung der Fortluftleitung durch das Dach wird die Sache schwieriger, denn hier wirken weitere Gewerke mit. So kam es, dass im Fall des tropfenden Dunstabzugs der Installateur die Rohrleitung vom Dunstabzug nur bis zur Dachschräge verlegte. Von da weg führte der Lüftungsspengler ein Metallrohr durch das Dach, welches wiederum der Bauspengler in die Blechdacheindeckung einband.

Drei Gewerke auf einem Meter Rohrlänge – das ist eine schwierige Sache. Das Ergebnis war letztendlich ungenügend: Beim Einschalten der Dunstabzugshaube tropfte das Kondenswasser aus der Haube. Nach Demontage der Küchenkästchen im November kam im Übergangsbereich zur Dachschräge tiefschwarzer Schimmelbefall zum Vorschein. Bis Jänner fielen noch weitere neun gleichartige Schadensfälle an.

Bauphysik beachten

Was hätte man besser machen müssen? Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Bauphysikalische Grundlagen beachten. Da steht in der ÖNORM H6036 geschrieben: Die Fortluftleitung ist möglichst vertikal ins Freie übers Dach zu führen und so auszuführen, dass Schäden durch Kondensatbildung verhindert werden. In Klammer stehen die Worte: Wärmedämmung und Kondensatablauf.

Das ist als normative Geringschätzung der Problematik zu bewerten. Denn das Wie ist ausschlaggebend. Fehler in der Wärmedämmung können mit einem Kondensatablauf oder Kondenswassersammler selten behoben werden. Noch dazu wo in der ÖNORM H6036 nachzulesen ist, dass bei Geräten bei denen im Betrieb Kondensat anfällt eine Abflussleitung mit Geruchsverschluss – kurz Siphon - vorzusehen ist. Konkrete normative Angaben und Skizzen wären zweckdienlich.

Lüftungsleitungen sollen durchgehend, bis zur Ablufthaube über Dach, luftdicht gedämmt werden.

Es sollen vorschlagsweise sechs Zentimeter Mineralfaser-Rohrdämmung vorliegen. Dieser Wert kann mit einer Berechnung zur Tauwasserfreiheit abgemindert werden.

Lüftungsleitungen sind ab der Dachschräge doppelwandig und nicht aus wärmeleitendem Metall auszuführen.

Die spenglerseitige Blecheinfassung muss rückstausicher angeschlossen werden.

Wenn dann noch der Trockenbauer oder Zimmermann die Rohrdurchdringung durch die oberste Geschossdecke luftdicht ausführt, sind mikrobiell bedenkliche Kondenswassersammler überflüssig. Wassersammler wären dann allenfalls für sibirische Nächte notwendig.