Coronavirus : Acht Punkte für Österreichs Baustellen
Was muss auf den Baustellen beachtet werden?
Die "Handlungsanleitung der Sozialpartner für den Umgang mit Baustellen aufgrund von Covid-19" sieht beispielsweise zusätzliche Vorgaben für die Arbeitshygiene vor (etwa Reinigung von Werkzeug, Maschinen), organisatorische Maßnahmen (etwa zeitlich gestaffeltes Umkleiden), Einsatz von Schutzmasken bei Arbeiten mit üblicherweise weniger als einem Meter Abstand, Regelungen für den An- oder Abtransport von Personen zu und von Baustellen, die Belegung der Schlafräume mit höchstens einer Person und die Einhaltung der allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen, die jetzt schon im öffentlichen Raum gelten - nämlich Distanz von mindestens einem Meter, gründliches Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen und Husten oder Niesen in den gebeugten Ellbogen oder in ein Taschentuch, das sofort entsorgt wird.
Wie kann ich für eine ausreichende Arbeitshygiene sorgen?
Zur Arbeitshygiene müssen dem Papier zufolge Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und die sanitären und sozialen Einrichtungen (Waschgelegenheiten, Aufenthaltscontainer etc.) regelmäßig gereinigt werden; bei Werkzeugen, Fahrzeugen und Maschinen sind vor allem alle Griffe und Armaturen laufend zu desinfizieren. Das Umkleiden und Pausen sind zeitlich und örtlich zu trennen. Bei Arbeiten im Freien, bei denen der Ein-Meter-Abstand nicht einzuhalten ist, sind spezielle Maßnahmen von Mund-Nasen-Maske bis hin zu Vollvisier vorzunehmen, in geschlossenen Räumen sollen Atemschutzmaßnehmen bis zur Klasse FFP-1 verwendet werden, bei beengten Verhältnissen in geschlossenen Räumen sind zwingend hocheffiziente FFP-2-Masken vorgeschrieben.
Arbeitgeber, die bekanntermaßen einer Covid-19-Risikogruppe angehören (etwa mit Immunsuppression oder Vorerkrankungen wie Diabetes) dürfen Bereiche mit erhöhtem Ansteckungsrisiko nicht betreten. Bei der An- und Abreise von Beschäftigten ist in den Fahrzeugen die Zahl der Personen so zu beschränken, dass mindestens ein Meter Abstand gewährleistet ist. "Schlafräume dürfen nicht mit mehr als einer Person belegt sein.“
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