Wohnungskauf - Immobilien : Eigentum mit Sicherheitsnetz

Thomas Thaler, Standortleiter der ZIMA in Wien

Thomas Thaler, Standortleiter der ZIMA in Wien

- © ZIMA

Positives Zeichen in unsicherem Markt

Steigende Energie- und Lebenshaltungskosten, verschärfte Kreditvergabe sowie anhaltend hohe Inflation und steigende Zinsen. All diese Faktoren führen derzeit zu Irritationen bei Wohnungssuchenden auf dem Immobilienmarkt.

Um in diesem Umfeld ein positives Zeichen zu setzen, bietet der heimische Bauträger Zima nun eine Wertsicherung für Eigentumswohnungen im Projekt Attemsgarten in Wien-Donaustadt an: Käuferinnen und Käufer können drei Jahre nach dem Erwerb einer Wohnung optional ein Rückverkaufsrecht zum Kaufpreis in Anspruch nehmen. In dieser Zeit kann die Wohnung selbst genutzt oder befristet auf drei Jahre vermietet werden.

Damit bietet Zima potenziellen Interessentinnen und Interessenten nicht nur die Möglichkeit einer wertstabilen Investition in die eigenen vier Wände, sondern unterstreicht auch das Vertrauen in die weitere positive Entwicklung des Immobilienmarktes.

"Langfristig kein Überangebot"

Der Wert von Immobilien ist in den letzten Jahren in ganz Österreich massiv gestiegen. Entgegen aktueller Prognosen geht die Zima davon aus, dass vor allem Immobilien in Städten und guten Lagen langfristig lukrativ bleiben.

„Miete zahlt man schließlich ein Leben lang. Darlehen und Kredite sind, wenn realistisch kalkuliert, nach einer gewissen Zeit abbezahlt“, sagt Zima-Standortleiter Thomas Thaler. Die derzeit hohen Baukosten führen zwangsläufig zu einem Rückgang des Wohnungsbaus und damit zu einer Verknappung des Wohnungsneubaus.

Hinzu kommt, dass die Wohnungen, die derzeit in Österreich gebaut werden, zum Großteil bereits verkauft sind. „Hier werden keine Wohnungen auf den Markt gebracht, die niemand braucht. Ich sehe auch langfristig kein Überangebot, das auf die Preise drückt“, so Thaler.

Zahlen und Fakten zur Wertgarantie

  • Laufzeit: 3 Jahre ab Unterfertigung des Kaufangebotes
  • Rückverkaufsrecht einmalig ausübbar
  • Mitteilung zur Ausübung erfolgt 4 Monate vor Laufzeitende
  • Rückgabe wie bei Übergabe
  • Während dieser Zeit kann die Wohnung genutzt oder auf 3 Jahre befristet vermietet werden