AK-Studie : Österreichs Makler wollen mehr Geld als alle anderen

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Mieter und Käufer von Wohnungen müssen in der Mehrzahl der Fälle die höchstmöglichen Provisionen zahlen, fühlen sich von den Maklern gegenüber den Vermietern/Verkäufern aber benachteiligt.

Dies ist die zentrale Aussage einer neuen IFES-Umfrage im Auftrag der Arbeiterkammer. Die AK verlangte erneut die Senkung der Maklerprovisionen. Der Verband der Immobilientreuhänder ÖVI reagierte darauf ablehnend.

Andere Länder, andere Sitten - und gar keine Gebühr

In der Umfrage wurden 200 Personen befragt, die in den vergangenen vier Jahren entweder eine Hauptmietwohnung oder eine Eigentumswohnung erworben haben. 60 Prozent der teilnehmenden Haushalte befinden sich in Wien.

Auch der Fachverband der Immobilienmakler wehrt sich gegen die AK-Kritik. Die AK-Vergleichsdaten aus anderen EU-Ländern stammten aus dem Jahr 1998, außerdem herrschten im Ausland unterschiedliche Rahmenbedingungen.

22,7 Prozent in Österreich, null Prozent anderswo

Trotzdem belegen die Daten der Arbeiterkammer eindrucksvoll das Gefälle bei den Provisionen. Vergleicht man die Jahresmieten einer Eigentumswohnung ohne Umsatzsteuer, so bitten österreichische Makler ihre Kunden mit 22,7 Prozent zur Kasse.

In Deutschland sind das 12,03 Prozent, wobei der überwiegende Teil des Marktes ganz ohne Makler auskommt. In Frankreich sind 4,5 Prozent fällig. In Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Großbritannien, Irland oder Norwegen ist überhaupt keine Maklerprovision.

90 Prozent der Mieter haben demnach die höchste gesetzlich zulässige Maklerprovision bezahlt - drei Monatsmieten plus 20 Prozent Mehrwertsteuer bei unbefristeten Mietverhältnissen. 72 Prozent der Käufer einer Eigentumswohnung zahlten die höchstzulässige Provision, also drei Prozent des Kaufpreises. Das entspricht durchschnittlich 2.400 Euro bei den Mietern und 5.400 Euro bei den Käufern.Dennoch äußern nur die Hälfte der Mieter und ein Drittel der Käufer den Eindruck, dass der Makler "in erster Linie die Interessen des Vermieters/Verkäufers vertreten hat"."Wesentliche Information werden vorenthalten"Der stärkste Verbesserungsbedarf wird in der Informationsweitergabe durch die Makler gesehen: "Wesentliche Informationen werden den Kunden zumindest von einem Teil der Makler vorenthalten. Speziell die wirkliche Höhe der Wohnkosten, der tatsächliche Zustand der Wohnung und Hinweise auf eine "teilweise desolate Ausstattung" würden nicht bekannt gegeben, lautet der Vorwurf.Bei den Käufern bemängeln 47 Prozent, dass sie nicht über anstehende Hausreparaturen informiert worden seien. Den seit Anfang 2009 verpflichtenden Energieausweis sollen nur die Hälfte der Wohnungskäufer von den Maklern bekommen haben. 20 Prozent der Käufer beklagen, dass ihnen der Makler "wichtige bzw. kaufentscheidende Informationen vorenthalten" hätte.Käufern von Eigentumswohnung werde zwar in den meisten Fällen ein Grundbuchauszug und der Kaufvertragsentwurf vorgelegt. Zwölf Prozent erhielten aber laut der Erhebung keinen Grundbuchauszug, 18 Prozent keinen Kaufvertragsentwurf. Jedem fünften Käufer unterschlugen die Makler eine Aufstellung der Bewirtschaftungskosten (etwa Betriebskosten, Rücklagen). 35 Prozent der Befragten bekamen vom Makler nicht den Wohnungseigentumsvertrag.

AK-Präsident Herbert Tumpel forderte einmal mehr die Senkung der Maklerprovisionen - im europäischen Vergleich seien die Österreicher nämlich durch die Vermittlerprovisionen am höchsten belastet. Als Minimum sollten die Provisionen für Mieter auf deutsches Niveau gesenkt werden, und zwar maximal zwei Nettomonatsmieten. Bei Kaufverträgen sollten sich die Provisionen auf zwei Prozent der Kaufsumme beschränken. Keine Provision sollen Hausverwalter und ihre Tochterfirmen in Rechnung stellen dürfen.Makler sind dagegen Wenig überraschend wehrt sich der Östereichische Verband der Immobilientreuhänder gegen die Darstellungen und sprach in einer Aussendung von medialen Querschüssen. Das sei bei den laufenden Verhandlungen der Sozialpartner in Bezug auf die Mieterprovision kontraproduktiv.Der ÖVI erachtet die österreichische Gesetzeslage als ausreichend: Das Maklergesetz sichere dem Kunden einen überaus großen Schutz. Wenn der Makler seine Informationspflichten verletzt habe, stehe dem Kunden eine Provisionsminderung zu, schreibt der ÖVI. Zudem hätten neue Studien des Vereins für Konsumenteninformation gezeigt, dass die Kunden mit der Beratungsqualität der Immobilienmakler zufrieden seien.Als besonders schlimm wird die angedachte Kürzung der Provision bei Wohnungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetz gesehen. Wie Markowitz vom BZÖ sprachen sich auch Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (S) und David Ellensohn, Stadtrat der Wiener Grünen, für eine Senkung der Gebühren von drei auf maximal zwei Monatsmieten aus. (APA/pm)