Wohnungsvermittlung : Airbnb ist App-Anbieter und nicht Immobilienmakler

Im Streit mit Frankreich hat der Zimmervermittler Airbnb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Sieg errungen. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass die US-Firma als App-Anbieter zu sehen sei und nicht als Immobilienmakler. Die Richter akzeptierten damit im Wesentlichen die Argumente des Unternehmens.

Der französische Tourismusverband AHTOP hatte gegen Airbnb Beschwerde eingelegt wegen des Verdachts, dass das Unternehmen als Wohnungsmakler tätig sei und damit unter die dementsprechenden nationalen Regeln falle.

Airbnb bestritt den Vorwurf stets und begrüßte nun das Urteil des EuGH. "Wir wollen gute Partner für alle sein und haben bereits mit mehr als 500 Regierungen zusammengearbeitet, um Gastgeber dabei zu unterstützen, ihre Häuser zu teilen, die Regeln einzuhalten und Steuern zu zahlen", erklärte Airbnb.

Das EuGH-Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben, zumal Paris 2024 Austragungsort der Olympischen Spiele sein wird und das IOC zugestimmt hat, Airbnb für die Unterbringung während der Veranstaltung zu fördern. Airbnb betreibt sein Europageschäft von Irland aus. Wegen der Dienstleistungsfreiheit kann die Firma ihre App prinzipiell in allen EU-Ländern anbieten.

Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren mit Hoteliers, Behörden und Gerichten in Städten von New York bis Amsterdam, Paris und auch in Wien herumgeschlagen. Airbnb bietet ähnlich wie Rivale Wimdu Privatwohnungen für Reisende an und macht damit Hotels große Konkurrenz. Kritiker werfen dem US-Konzern vor, in Touristenhochburgen für die stark steigenden Mietpreise mitverantwortlich zu sein. (apa/red)

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