Immobilien : Warum die Aufregung um das Bestellerprinzip überzogen ist

Die deutsche Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der Makler in helle Aufregung versetzt.

Seit 2015 gilt bei Vermittlungen von Mietwohnungen das Bestellerprinzip: Der Auftraggeber zahlt die Maklergebühren, nicht der neue Mieter – etwas, das in Österreich auch schon lange diskutiert wird.

Ausweitung der Bestellerzonen

Nun wird in Deutschland aber auch angedacht, das Bestellerprinzip auf Käufe von Immobilien auszuweiten. Viele Makler befürchten nun, sehr viel weniger engagiert zu werden, da Verkäufern die Provisionen zu hoch sind. Die britische Investmentbank HSBC reagierte auf die News prompt mit einer Abstufung der Aktien des Anzeigenportals Scout24, wo Immobilienscout24 beheimatet ist.

Keep calm and enjoy the Bestellerprinzip

Der ursprüngliche Antrag für die Ausweitung des Bestellerprinzips auf Immobilienkäufe wurde im Juli durch die Grünen eingereicht. Mit dabei im Antrag: Eine Deckelung der Provision von zwei Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. „Grunderwerbssteuer, Makler-, Notar- und Grundbuchkosten machen mittlerweile 15 Prozent des eigentlichen Kaufpreises aus“, sagt zu dem Thema auch Bernhard Daldrup, Sprecher der SPD-Fraktion für Wohnen und Bauen. Der Abzug der Maklergebühren würde hier nicht alles, aber doch zumindest etwas ändern.

Eine Senkung der Provision auf zwei Prozent des Kaufpreises sorgt natürlich ebenso für Aufregung unter den Maklern. Jedoch könnten durch eben diese Maßnahme sich weniger Verkäufer abgeschreckt fühlen, einen Makler zu engagieren, als derzeit so weitläufig befürchtet.

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