Österreich : Wiederholung des Tunnelbauprozesses endet mit schnellen Urteilen

Die drei Angeklagten sind zwischen 37 und 50 Jahren alt. Alle drei haben ein umfassendes Geständnis abgelegt. Im ersten Prozess 2021 hatten sie die Vorwürfe teilweise noch bestritten. Die Anklage lautete allerdings nicht auf Betrug, sondern auf Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue.

Konkret ging es darum, dass Diesel für die Baustelle abgezweigt wurde. Der Diesel wurde dann schwarz an Bauern in der Umgebung verkauft. Auch Baumaterial wurde im großen Stil abgezweigt. Der Schaden ging in die Millionen. Der erste Angeklagte, der bereits im Prozess 2021 ein Geständnis abgelegt hatte, blieb bei seiner Verantwortung. Er war es auch, der damals in der Untersuchungshaft "den Stein ins Rollen brachte" und zur Aufklärung der Machenschaften führte. Durch seine Aussagen konnten auch mehrere andere Verdächtige überführt werden. Einer der sechs Angeklagten aus dem ersten Prozess wurde jedoch freigesprochen.

Diesmal legten überraschenderweise auch die anderen Angeklagten Geständnisse ab. "Woher der Sinneswandel?", wollte Richter Roman Weiß wissen. "Irgendwann muss man zur Vernunft kommen. Ich lebe seit vier Jahren jeden Tag mit Existenzängsten", erklärte einer der Angeklagten. "Wie naiv oder dumm kann man sein, wenn man sieben Lastzüge mit Diesel auf eine Wiese fahren lässt, Bauern stundenlang Diesel abzapfen lässt und dann glaubt, dass das nicht auffliegt", fuhr der Richter fort. "Das kann man mit vielen Worten beschreiben: dumm, überheblich, größenwahnsinnig", antwortete ihm der 37-jährige Angeklagte einsichtig.

Der dritte Angeklagte, der diesmal mit einem Geständnis im Gepäck nach Leoben gekommen war, brach bei der Einvernahme in Tränen aus: "Ich stehe dazu". Er habe in den 20 Jahren seiner unternehmerischen Tätigkeit nie jemandem Geld geschuldet. Deshalb habe er den Schaden bereits vollständig wieder gutgemacht und den geschädigten Baufirmen die beachtliche Summe von 567.000 Euro zurückerstattet.

Aufgrund der Geständnisse verzichtete der Richter auf die Vernehmung weiterer Zeugen und so war die Beweisaufnahme zur Überraschung aller Beteiligten nach nur zwei Stunden Prozessdauer beendet. Zwei der Männer wurden zu Bewährungsstrafen zwischen zehn und 18 Monaten verurteilt. Einer der drei Angeklagten wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Alle drei nahmen das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Stellungnahme ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.