Trockenbau : VÖTB-Präsident Lichtenegger fordert verpflichtende Weiterbildung im Trockenbau
VÖTB-Präsident Günther Lichtenegger (links im Bild) setzt auf Aus- und Weiterbildung.
- © reneknabl.comWie viele Trockenbauunternehmen es in Österreich nun tatsächlich gibt, ist gar nicht so einfach zu sagen. VÖTB-Präsident Günther Lichtenegger schätzt deren Zahl auf 1.000 bis 2.000. „Das ist eine Frage der Abgrenzung. Ein Fertighausanbieter wie Elk beispielsweise verbaut unglaublich viele Gipskartonplatten und Trockenbausysteme im Jahr.“
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Mehr Mitglieder, mehr Schlagkraft
Zählt man die vielen Malereibetriebe, die zum Teil auch Leistungen im Trockenbau abdecken, kommt man wohl auf die 2.000. Als Trockenbauunternehmen im engeren Sinn dürfte eher die Hälfte davon gelten. Rund 80 davon sind gegenwärtig im Verband Österreichischer Stuckateur- und Trockenbauunternehmungen. Was zeigt, dass durchaus noch Potenzial vorhanden ist.
Die Mitgliederzahl steigt. Lichtenegger, der die 100er-Marke anpeilt, aber noch lieber doppelt so viele als derzeit im Verband hätte, geht das nicht schnell genug. „Wir sind auf der Suche nach einer Lösung, um eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zumindest zeitweilig anstellen zu können.“ Die Vertriebskraft soll bestehende Mitglieder regelmäßig besuchen und neue anwerben.
Für den Präsidenten ist klar: „Je mehr Firmen dabei sind, umso mehr können wir für die Branche bewegen und umso größer ist auch unser finanzieller Spielraum“. Dieser lässt sich für interne und externe Aktivitäten nutzen.
„Je mehr Firmen beim Verband sind, umso mehr können wir für die Branche bewegen.“Günther Lichtenegger VÖTB
Schulung alle fünf Jahre
Die Branche selbst ist längst erwachsen geworden, nun müssen auch die Rahmenbedingungen nachziehen. „In den vergangenen 30 Jahren hat sich der Trockenbau zu einem Schlüsselgewerk entwickelt, das unverzichtbar ist für Neu- und Umbau. Was allerdings fehlt, sind die gewachsenen Strukturen, wie wir sie von anderen Gewerken wie der Elektrotechnik oder der Zimmerei kennen.“
Als Beispiel nennt Lichtenegger die Aus- und Weiterbildung, die ihm besonders am Herzen liegt. „Es braucht verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen für Führungspersonal wie Vor- und Facharbeiter. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, sollte das Minuspunkte bei öffentlichen Ausschreibungen nach sich ziehen.“
Als Zeitraum für diese revolvierenden Schulungen schweben dem VÖTB-Funktionär fünf Jahre vor. „Wer den Gesellenbrief hat, ist automatisch akkreditiert.“ Danach sollten im Fünf-Jahresrhythmus Kurse im Umfang von 20 bis 30 Stunden absolviert werden.
Diese Schulungspflicht sollte im Idealfall in der ÖNORM verankert werden. „Mit einer Ausbildungsstätte als akkreditierter Prüfstelle sind wir bereits in Verhandlung. Sobald ein Kriterienkatalog definiert ist, können natürlich auch andere Bildungsinstitute wie WIFI und BFI derartige Schulungen anbieten.“
Damit soll ein homogenes Qualitätsniveau im Trockenbau sichergestellt werden. „Die rasanten Entwicklungen in diesem Bereich machen regelmäßige Weiterbildung erforderlich. Das trägt letztlich auch zum Image der gesamten Branche bei.“
Vor rund einem Jahr trat Günther Lichtenegger sein derzeitiges Amt im VÖTB an. Im SOLID-Antrittsinterview bedauerte er den geringen Bekanntheitsgrad des Lehrberufs. Seitdem ist der Verband auf Lehrlingsmessen regelmäßig mit einem eigenen Stand vertreten, zuletzt etwa im Jänner auf dem Klagenfurter Messegelände. Weitere Auftritte folgen.
„Die Resonanz ist gut, die überdurchschnittliche Bezahlung spricht die Jugendlichen an. Die Arbeit auf einer offenen Baustelle kann freilich mitunter fordernder sein als die Bedienung der CNC-Maschine in einer Werkhalle.“
„Die Nicht-Teilnahme an verpflichtenden Schulungen sollte zu Minuspunkten bei öffentlichen Ausschreibungen führen.“Günther Lichtenegger VÖTB
Von Robotik bis Recycling
Um den Zusammenhalt untereinander zu stärken, liegt der Fokus heuer auf Regionalmeetings. Die Region Ost startet mit einem Treffen am 10. Juni, gefolgt von der Region Süd am 24. Juni. Für die Regionen Mitte und West wird es entsprechende Veranstaltungen im Herbst geben. Die genauen Termine und Standorte finden sich in Kürze auf der Website unter www.voetb.at.
Ein Thema der Regionalmeetings: Robotik am Bau. „Aufgrund meiner Kontakte zu Universitäten bin ich überzeugt, dass sich Exoskelette und Co. in den nächsten sieben Jahren auch im Trockenbau etablieren werden.“ Hersteller wie Boston Dynamics seien schon recht weit in der Entwicklung. „Das wird vielleicht nicht für die Montage gelten, aber für Hebetätigkeiten sowie für Bohr- und Schneidearbeiten.“
Heiß diskutiert wird dann wohl auch die Recyclinggips-Verordnung, die mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Seit Jahresbeginn 2026 dürfen recyclingfähige Gipsplatten nicht mehr deponiert werden. Ein Jahr später folgen Mineralwollabfälle.
„Weil das jedes Bundesland anders umsetzt, herrscht zurzeit ein wirres Durcheinander“, kritisiert Lichtenegger. Auch der Fachverband der Entsorger könne daher zurzeit keine verbindliche Auskunft darüber erteilen, wie die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen sind bzw. für welche Arten von Gipskartonplatten das Deponieverbot gilt. „Wir können unseren Mitgliedsunternehmen in der momentanen Situation nur dazu raten, mit den jeweiligen regionalen Entsorgern Kontakt aufzunehmen.“
Das Recycling von Gipsplatten hält der VÖTB-Präsident für ein Gebot der Stunde, die konkrete Umsetzung für suboptimal. Dass Bauen damit nicht billiger wird, versteht sich: „Geschätzt wird das einen Anteil von 0,5 bis 0,8 Prozent vom Jahresumsatz ausmachen. Die Betriebe müssen das natürlich in den Endpreis einfließen lassen.“
Zur Recycling-Thematik ist der heimische Verband auch mit den Kolleginnen und Kollegen in der Schweiz im Kontakt. Ein persönliches Treffen mit Jörg Kradolfer vom Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV ist bereits geplant.
Spannende Vorstandswahlen
Wie es mit Lichteneggers eigener Verbandskarriere weitergeht, ist noch nicht entschieden. „Das ist eine Frage der Ressourcen. Wenn ich sehe, dass meine Ziele in der gegenwärtigen Konstellation außer Reichweite bleiben, stelle ich das Amt zur Verfügung.“
Die Mitgliederversammlung samt Vorstandswahl steht im Herbst an. Näheres wird man vielleicht nach der Vorstandssitzung am 24. Juni wissen.
Um die Branchenbetriebe muss man sich jedenfalls keine Sorgen machen, versichert der VÖTB-Chef. „Dass der Neubau auf absehbare Zeit zu wünschen lässt, ist an der geringen Zahl eingereichter Projekte abzulesen. Wir sind jedoch stark im Umbau und im Revitalisierungsgeschäft vertreten und das läuft nach wie vor.“
Entsprechend gut sei die Auslastung der Trockenbaubetriebe. Sorge bereitet Lichtenegger eher der Fachkräftemangel in Verbindung mit einer neuerlich in Gang kommenden Kostenspirale.
„In den kommenden zehn Jahren gehen immer mehr Babyboomer in Pension. Jetzt gilt es daher, rasch eigene Lehrlinge auszubilden.“ Seit 2020 betrugen die Lohnsteigerungen rund 30 Prozent. Zu befürchten sei, dass bei steigender Konjunkturlage auch die Löhne wieder nach oben gehen.
Als Unternehmer macht sich Günther Lichtenegger ohnedies seine eigene Konjunktur. Er ist nicht nur Geschäftsführer von Lico Isolierbau mit rund 140 Beschäftigten sondern auch Immobilienentwickler. Zu den derzeitigen Großprojekten zählen ein Bürobau mit einer Fläche von mehr als 3.000 Quadratmetern in Wolfsberg und die Wohnanlage „Sunside“ in einer der begehrtesten Gegenden der Stadt.
„Die Kosten durch die Erfordernisse der Recyclinggips-Verordnung werden schätzungsweise einen Anteil von 0,5 bis 0,8 Prozent vom Jahresumsatz ausmachen.“Günther Lichtenegger VÖTB
Sammeln und Verwerten
Die Recyclinggips-Verordnung schreibt bereits seit April 2025 die sortenreine Trennung von Gipsplatten und Calciumsulfat-Estrichabfällen auf der Baustelle vor. Das gilt sowohl für Errichtung, wie auch für Um- und Rückbau von Gebäuden.
Mit Beginn dieses Jahres dürfen Gipsplatten, die recyclingfähig sind, zudem nicht mehr deponiert werden – auch nicht bei Neubauten. Diese Abfälle müssen verwertet werden. Ergänzende Rechtsgrundlagen dazu liefern das Abfallwirtschaftsgesetz von 2002, die Recycling-Baustoffverordnung und die Deponieverordnungs-Novelle von 2021.
Damit Gipsplattenabfälle überhaupt recycelt werden können, müssen sie vom Trockenbauer oder dem Bauherrn zuvor getrennt werden – konkret in drei Gruppen: in Gipsplatten (mit Karton- oder Vliesummantelung) und Gips-Wandbauplatten (massive Platten aus Stuckgips, Gipsdielen, Vollgipsplatten und Gipsbausteine), in Gipsfaserplatten (faserverstärkt, ohne Karton) sowie in Calciumsulfat-Estrich (Anhydrit-Estrich).
„Die sortenreine Trennung dieser Gruppen ist entscheidend für die spätere Aufbereitung und Qualitätssicherung“, meint Thomas Kasper, der Präsident des Österreichischen Baustoff-Recycling-Verbands BRV. „Die Vermischung von Gipsplattenabfällen mit anderen Baustellenabfällen ist nicht nur verboten, sie verhindert das Recycling.“
Der Bauherr ist für die Bereitstellung geeigneter Flächen und Sammelstellen für die getrennte Lagerung verantwortlich. Bauunternehmer und Errichter haben die Trennung vor Ort durchzuführen. „Nicht zu vergessen: Die Trennung ist auch zu dokumentieren, die Dokumentation muss zumindest sieben Jahre aufbewahrt und der Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.“
Die Sammlung hat im trockenen Bereich zu erfolgen. Der Transport zur Verwertungsanlage muss anschließend in geschlossenen Gebinden wie Containern oder Deckelmulden durchgeführt werden.
Folgende Materialien dürfen gemäß Verordnung zur Herstellung von Recyclinggips verwendet werden:
● Gipsplatten
● Gips-Wandbauplatten
● Gips-Feuerschutzplatten
● Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gips-Vliesplatten)
● imprägnierte Varianten der oben genannten Platten
● Gipsfaserplatten
Nicht recyclingfähig sind Gipsplattenabfälle, die folgende Verunreinigungen aufweisen:
● Schadstoffe wie Asbest oder künstliche Mineralfasern
● einen Störstoffanteil von mehr als zehn Volumenprozent mit Anhaftungen von Fremdmaterialien wie Holz, Kunststoff, Fliesenresten oder Porenbeton
„Wer Gipsabfälle nicht ordnungsgemäß trennt, vermischt oder unzureichend dokumentiert, handelt rechtswidrig“, warnt Kasper. „Behörden können Baustellenkontrollen durchführen, Verwaltungsstrafen verhängen sowie Projekte verzögern oder sogar stoppen.“