Energiewende : OIB-Richtlinie 7: Fragwürdige Daten, umstrittene CO₂-Bilanz

Univ.-Prof. Alexander Passer von der TU Graz leitet die Arbeitsgruppe Nachhaltiges Bauen, die zentrale Punkte des Entwurfs der OIB-Richtlinie 7 kritisiert.

Univ.-Prof. Alexander Passer von der TU Graz leitet die Arbeitsgruppe Nachhaltiges Bauen, die zentrale Punkte des Entwurfs der OIB-Richtlinie 7 kritisiert.

- © Helmut Lunghammer - TU Graz

Ein Gebäude wird heute geplant und errichtet. Was mit seinen Bauteilen in 50 oder 80 Jahren passiert, ist offen: Werden sie wiederverwendet, recycelt, thermisch verwertet oder entsorgt? Und wie stark dürfen solche möglichen Zukunftsszenarien schon heute die CO₂-Bilanz des Gebäudes beeinflussen?

Genau darum geht es in einem zentralen Streit um die neue OIB-Richtlinie 7. Sie setzt die europäischen Vorgaben zur Lebenszyklusbilanzierung um. Ab 2028 soll das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial für Neubauten über 1.000 Quadratmetern, ab 2030 für alle Neubauten im Energieausweis ausgewiesen werden. Betrachtet werden Herstellung, Errichtung, Nutzung, Instandhaltung, Rückbau und das weitere Schicksal der Materialien.

Die Grundidee stellt auch die AG Nachhaltiges Bauen der TU Graz nicht infrage. Ihre Kritik richtet sich gegen die Methode. In einer Stellungnahme vom 1. September erhebt sie unter Alexander Passer „aus technischen und wissenschaftlichen Gründen entschiedenen Einspruch“ gegen die Methodik und die dazugehörige OIB-GWP Datenliste.

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Streitpunkt Modul D

Im Zentrum steht Modul D. Es beschreibt mögliche Vorteile und Lasten jenseits des eigentlichen Gebäudelebenszyklus – etwa durch Wiederverwendung, Recycling oder thermische Verwertung.

Gerade für den Stahlbau ist dieser Teil relevant. Stahl lässt sich gut separieren und wieder einschmelzen, ohne seine grundlegenden Materialeigenschaften zu verlieren. Für europäische Baustahlprofile setzt die World Steel Association am Ende des Lebenszyklus eine Recyclingrate von 90 Prozent an. Noch besser fällt die Bilanz aus, wenn ein Bauteil gar nicht erst eingeschmolzen werden muss: Ein verschraubter Stahlträger kann im Idealfall demontiert und an anderer Stelle wieder eingesetzt werden. Die Lebenszyklusbetrachtung kann damit Vorteile sichtbar machen, die bei einer reinen Betrachtung der Herstellung fehlen.

Doch wann darf ein möglicher Vorteil in Jahrzehnten schon heute gutgeschrieben werden? Genau hier setzt Passers Kritik an. Nach Ansicht der TU Graz werden Werte aus Modul D im Entwurf mit den realen Lebenszyklusphasen A bis C zu einem gemeinsamen Lebenszyklus-Treibhauspotenzial aufsummiert. Das sei nach EN 15978 normativ nicht zulässig. Potenzielle Vorteile jenseits der Systemgrenze müssten getrennt ausgewiesen werden.

Dahinter steckt ein einfaches Problem: Emissionen aus Herstellung, Bau und Rückbau entstehen tatsächlich. Ob ein Bauteil in 50 Jahren wirklich wiederverwendet oder recycelt wird, ist zunächst eine Annahme und wird in der Ermittlung von potenziellen Netto-Vorteilen in Modul D noch dazu mit der neuen Herstellung eines äquivalenten Produktes hypothetisch verglichen. Zu günstige Zukunftsszenarien können damit die heutige Bilanz scheinbar verbessern, obwohl niemand garantieren kann, dass es später so eintritt.

Univ.-Prof. Alexander Passer fordert bei der OIB-Richtlinie 7 eine normkonforme und nachvollziehbare Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials.

- © Helmut Lunghammer - TU Graz

Gespeicherter Kohlenstoff, exportierte Energie

Neu im Entwurf ist ein Indikator mit dem Namen „gespeichertes Treibhauspotenzial“, kurz GWPsp. Er soll drei Dinge in einer Zahl zusammenfassen: langfristig gebundenen biogenen Kohlenstoff, technologisch gespeichertes CO₂ und jenes CO₂, das zementhaltige Baustoffe über Karbonatisierung wieder aufnehmen. Die TU Graz hält das für doppelt problematisch. Normativ verlangen EN 15978 und EN 15804 lediglich, den biogenen Kohlenstoffgehalt gesondert in Kilogramm Kohlenstoff (kgC) anzugeben. Speichereffekte ins Treibhauspotenzial einzurechnen, sei ausdrücklich ausgeschlossen. Fachlich würden zwei grundverschiedene Vorgänge addiert: Die Karbonatisierung ist eine tatsächlich stattfindende Aufnahme von CO₂ an der Bauteiloberfläche, die Speicherung in Holz dagegen eine zeitlich begrenzte Verzögerung. Dazu komme eine Doppelzählung, weil der biogene Kohlenstoff bereits in den Herstellungsmodulen A1 bis A3 enthalten ist.

Ähnlich gelagert ist der Umgang mit Energie, die ein Gebäude erzeugt und abgibt, etwa Überschussstrom aus der Photovoltaikanlage. Der Entwurf rechnet dem Gebäude nur jene Energie zu, die es selbst nutzt. Zu Ende gedacht heißt das laut EN 15978: Gutschriften für exportierte Energie (Modul D2) haben in den Hauptergebnissen nichts verloren und gehören in eine separate Informationstabelle. Genau das stellt der Entwurf nach Ansicht der Arbeitsgruppe nicht klar. Bei der Betriebsenergie wiederum übernimmt er die Konversionsfaktoren der OIB-Richtlinie 6. Diese enthalten für Strom und Brennstoffe keine vorgelagerten Emissionen aus Förderung, Aufbereitung und Transport. Die TU Graz empfiehlt stattdessen die Emissionsfaktoren des Umweltbundesamts.

Streit um die Datenbasis

Ein weiterer zentraler Punkt ist die OIB-GWP-Datenliste. Sie stellt generische Werte für Bauprodukte bereit – wichtig vor allem in frühen Planungsphasen und bei produktneutralen Ausschreibungen.

Die TU Graz kritisiert, dass wesentliche Bestandteile des Treibhauspotenzials nicht durchgehend separat ausgewiesen werden, dazu zählen GWP fossil, GWP biogen und GWP luluc. Zudem wurden zugrundeliegende Datenquellen, Szenarien und Annahmen nicht dokumentiert. Damit werde schwerer nachvollziehbar, wie einzelne Werte zustande kommen.

Hinzu kommen Detailkritiken: unklare Vorgaben zum As-Built-Nachweis, Fragen zu produktspezifischen EPDs, nicht vollständig konsistente Systemgrenzen, uneinheitliche Begriffe und eine aus Sicht der Arbeitsgruppe fehlerhafte Formel für den Austausch von Bauteilen.

Die einzelnen Punkte sind technisch. Zusammengenommen läuft Passers Kritik aber auf eine einfache Frage hinaus: Kann eine künftig möglicherweise sehr folgenreiche CO₂-Bilanz auf Regeln und Daten aufgebaut werden, die selbst noch nicht ausreichend eindeutig, normkonform und nachvollziehbar sind?

Die TU Graz beantwortet das für den aktuellen Entwurf mit Nein. Sie fordert deshalb nicht das Ende der Lebenszyklusbilanzierung, sondern eine methodisch sauberere Umsetzung: Modul D soll getrennt ausgewiesen werden, gespeicherter Kohlenstoff transparent dargestellt und die Datenbasis nachvollziehbarer werden.

Damit liegt der Konflikt weniger im Ob als im Wie. Das öffentliche Anhörungsverfahren zu den OIB-Richtlinien 2027 lief bis 30. September. Nun werden die Stellungnahmen und Änderungsvorschläge geprüft. 

„Die Datenbank muss dringend überarbeitet werden“

Peter Bauer ist Universitätsprofessor an der TU Wien, Tragwerksplaner und geschäftsführender Gesellschafter von Werkraum Ingenieure. Die OIB-Richtlinie 7 hält er für einen Schritt in die richtige Richtung – fordert bei Wiederverwendung, Recycling und Datengrundlage aber deutlich mehr Präzision.

SOLID: Sie fordern schon lange, dass Ökobilanzierung verbindlich ins Baurecht kommt. Ist die OIB-Richtlinie 7 jetzt der Schritt, den Sie wollten?

Peter Bauer: Nicht vollständig, aber sie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Vieles ist noch unverbindlich, das kann ich für den Anfang verstehen. Man kann nicht von null auf hundert beschleunigen. Zunächst muss die Branche lernen, solche Kennwerte zu ermitteln und sehen, welche Fragen in der Praxis auftauchen. Beim Treibhauspotenzial ist die Berechnung verpflichtend vorgesehen, aber der Wert wird noch mit keinem Grenzwert verglichen.

Das klingt nach einer Art Lernphase.

Genau. Ich halte es für richtig, nicht sofort einen Grenzwert einzuführen, wenn noch niemand weiß, wo wir mit unseren Bauweisen tatsächlich stehen. Wenn künftig sehr viele Projekte diese Werte berechnen, bekommen wir eine vernünftige österreichische Datenbasis. Daraus kann man dann einen Zielpfad entwickeln. Wichtig ist aber, dass der zweite Schritt rasch kommt. Wir sollten nicht 40 Jahre beobachten. Von mir aus lernt man zwei Jahre und setzt danach vernünftige Grenzwerte, auf die sich Planung und Industrie einstellen können.

Peter Bauer
Univ.-Prof. Peter Bauer von der TU Wien ist Tragwerksplaner und geschäftsführender Gesellschaf- ter von Werkraum Ingenieure. - © Werkraum ZT GmbH

Gerade für den Stahlbau müsste die Lebenszyklusbetrachtung eigentlich positiv sein. Wiederverwendung und Recycling gehören zu den Stärken des Materials.

Grundsätzlich ja, aber man muss genau hinschauen, was man wo anrechnet. Bei Stahlprofilen haben wir in Europa bereits einen gut funktionierenden Recyclingkreislauf. Größenordnungen von rund 80 bis 85 Prozent Recyclingmaterial sind dort üblich. Das ist etwas anderes als ein Potenzial, das nur auf dem Papier steht.

Auch Wiederverwendung ist ein Vorteil, wenn Bauteile leicht ausgebaut und anderswo erneut eingesetzt werden können. Ein verschraubter Stahlträger ist dafür ein gutes Beispiel. Bei komplexeren Bauteilen kann schon die Frage, was genau darin steckt und wie es getrennt werden kann, schwieriger sein.

Bei der Wiederverwendung eröffnet der Entwurf eine Bilanzierung mit GWP null. Wo sehen Sie das Problem?

Mir fehlt ein verbindliches Verfahren für den Nachweis. Es reicht aus meiner Sicht nicht, einfach zu erklären, ein Bauteil sei wiederverwendbar, und daraus einen GWP-Wert von null abzuleiten. Ich sollte zeigen müssen, wie gut es tatsächlich ausbaubar ist. Kann ich einen Träger wegschrauben oder muss ich ihn erst aufstemmen? Das sind erhebliche Unterschiede. Dafür gibt es bereits Literatur und Normungsansätze.

Und streng genommen ist auch die Null eine Abkürzung. Selbst bei einem wiederverwendeten Bauteil brauche ich Energie für Ausbau, Transport und erneuten Einbau. Das ist in der Regel viel weniger als bei einer Neuproduktion, aber eben nicht buchstäblich nichts.

Braucht es dann irgendwann auch eine Verpflichtung, ein heute als wiederverwendbar bilanziertes Bauteil in 50 Jahren tatsächlich wiederzuverwenden?

In irgendeiner Form ja. Das ist regulatorisch schwierig, weil ich heute etwas festlege, das vielleicht erst in 50 Jahren kontrolliert wird. Wenn Wiederverwendbarkeit heute einen bilanziellen Vorteil bringt, muss sie aber glaubwürdig hinterlegt sein. Zugleich kann das dazu führen, dass man schon heute aktiv nach Bauteilen sucht, die sich aus bestehenden Gebäuden übernehmen lassen.

Sie kritisieren die österreichische GWP-Datenliste ziemlich deutlich. Was stimmt aus Ihrer Sicht nicht?

Die generischen Werte sind für Planer enorm wichtig. In der Planung weiß ich noch nicht, welchen konkreten Stahlträger oder welches konkrete Produkt ich später kaufe. Bei öffentlichen Projekten muss ich ohnehin produktneutral ausschreiben. Ich brauche also Werte, die den Markt realistisch abbilden und die später auch erreichbar sind.

Bei der aktuellen Liste sehe ich Werte, die ich nicht plausibel finde. Bei Stahl ist zum Beispiel verzinkter Stahl günstiger dargestellt als normaler Stahl. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn ich das Recyclingpotenzial aus Modul D einbeziehe, komme ich bei einem Stahlprofil auf rund 1,48 Kilogramm CO₂ pro Kilogramm Stahl – ungefähr das Doppelte dessen, was in Deutschland und der Schweiz für vergleichbare Profile üblich ist.

Die Datenbank muss dringend überarbeitet werden, und die Quellen müssen offengelegt werden. Das betrifft aus meiner Sicht nicht nur Stahl. Wenn ich nicht nachvollziehen kann, woher ein Wert kommt, kann ich auch nicht seriös diskutieren, warum er richtig oder falsch ist.

Warum ist das schon jetzt so wichtig, wenn es noch gar keine Grenzwerte gibt?

Weil wir die Praxis an die richtigen Größenordnungen gewöhnen sollten. Es ist nicht egal, ob in einer Tabelle zehn oder hundert steht, nur weil daraus heute noch keine unmittelbare Konsequenz folgt. Später wird der Wert wahrscheinlich mit einer Vorgabe verglichen werden. Dann muss ich sicher sein, dass das, was die Bauordnung verlangt, am Markt tatsächlich erreichbar ist. Österreich ist bei früheren Vergleichen mit Deutschland und der Schweiz deutlich herausgefallen. Das sollte man korrigieren, bevor die Werte wirklich scharf gestellt werden.

Bedeutet die neue Bilanzierung für Planer einen erheblichen zusätzlichen Aufwand?

Beim reinen GWP-Wert würde ich die Kirche im Dorf lassen. Bei größeren Projekten arbeiten wir ohnehin mit 3D-Modellen. Die Mengen sind im Wesentlichen vorhanden; dann geht es darum, sie mit den richtigen CO₂-Werten zu verknüpfen.

Bei kleineren Projekten wird man manches noch mit Excel lösen. Aufwendiger können andere Nachweise werden, etwa die Wiederverwendbarkeit und vor allem die langfristige Dokumentation.

Was meinen Sie mit langfristiger Dokumentation?

Wenn ich heute festhalte, wie ein Gebäude zerlegt werden kann und welche Bauteile wiederverwendbar sind, muss diese Information in 50 oder 100 Jahren noch auffindbar sein. Ein perfektes Konzept bringt wenig, wenn es nach 30 Jahren verschwunden ist. Die Frage wird sein: Wer bewahrt diese Daten auf und wie bleiben sie über Jahrzehnte zugänglich?

Bei Einreichplänen funktioniert das in Österreich erstaunlich gut. In Wien findet man behördliche Unterlagen teilweise noch nach 120 Jahren. Für digitale Material- und Gebäudedaten brauchen wir eine ähnlich verlässliche Langzeitlösung.

Ist der aktuelle Entwurf aus Ihrer Sicht materialneutral?

Wenn die Datenliste plausibel ist, die Quellen offenliegen und für alle Materialien dieselben Spielregeln gelten, sehe ich grundsätzlich keine große Gefahr. Jedes Material hat für bestimmte Anwendungen Vor- und Nachteile.

Sehr genau hinschauen muss man aber bei Modul D. Recyclingvorteile halte ich für legitim, wenn sie nachgewiesen sind. Kritisch sehe ich dagegen Gutschriften aus thermischer Verwertung. Wenn ein Gebäude mindestens 50 Jahre genutzt wird, kann ich für eine Verbrennung am Ende der Lebensdauer nicht einfach mit dem heutigen Energiemix argumentieren. Europa will bis 2050 klimaneutral sein. Wenn ich in 50 Jahren noch eine große CO₂-Gutschrift dafür bekomme, dass ich einen Werkstoff verbrenne und damit fossile Energie ersetze, hätten wir klimapolitisch ein ganz anderes Problem.

Was müsste am Entwurf vor allem noch passieren?

Erstens muss die Datenbank richtiggestellt und transparent gemacht werden. Zweitens braucht es bei Wiederverwendung einen belastbaren Nachweis dafür, wie gut ein Bauteil tatsächlich ausbaubar und wiederverwendbar ist. Und drittens sollten wir bei Modul D sauber unterscheiden zwischen real etablierten Kreisläufen und bloßen Zukunftspotenzialen.

Die anfängliche Unverbindlichkeit kann ich akzeptieren, wenn sie wirklich eine Lernphase ist. Aber danach braucht es einen klaren Zielpfad und verbindliche Grenzwerte. Nur dann kann die Richtlinie tatsächlich steuern und nicht nur rechnen.