Österreich : Land Salzburg schnürt Gesetzespaket zu Grund und Boden

Bauland

Die Raumordnung und der Bebauungsplan in Salzburg werden nun geändert.

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Nach dem vernichtenden Prüfbericht des Landesrechnungshofes über die Grundverkehrskommissionen im Bezirk Pinzgau hat das Land Salzburg ein neues Gesetzespaket gegen den "Ausverkauf der Heimat" geschnürt. Das neue Salzburger Grundverkehrsgesetz und die Novelle des Raumordnungsgesetzes sollen "Spekulation und Zweitwohnsitze effektiv stoppen sowie Grund und Boden für Einheimische sichern", erklärte Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) bei der Präsentation vor Journalisten am Freitag.

Das neue Paket, das noch heuer im Landtag beschlossen werden und im Jahr 2023 in Kraft treten soll, definiert laut dem Raumordnungslandesrat "klar und deutlich, wer unter welchen Bedingungen zukünftig Grün- und Bauland in Salzburg erwerben kann und wie dieses genutzt wird". Erstmalig würden Grundverkehrsgesetz, Baurecht und Raumordnungsgesetz ineinander greifen.

Novelliert wird auch die Grundverkehrskommission. Der Landesrechnungshof hatte unter anderem kritisiert, dass diese im Pinzgau das Gebot der Rechtsstaatlichkeit "weitgehend missachtet" hätte. Dokumentationen bei den Entscheidungen über Grundverkäufe fehlten oder seien mangelhaft gewesen. Der SPÖ-Landtagsklub hatte den Rechnungshof Ende 2019 mit der Überprüfung der Tätigkeit der Kommissionen beauftragt und nach Vorliegen des Berichtes eine Sachverhaltsdarstellung bei der Justiz eingebracht. Die Oberstaatsanwaltschaft Linz ermittelt derzeit in dieser Causa.

Die Novelle sieht eine weisungsfreie landesweite Grundverkehrskommission unter der Leitung eines Grundverkehrsbeauftragten statt bisher fünf Bezirkskommissionen vor. Das vereinfache den Vollzug von Rechtsgeschäften, sagte Schwaiger. Wenn das Gesetz beschlossen worden ist, kann eine Beauftragte oder ein Beauftragter bestellt werden.

In dem Gesetzespaket wird der sogenannte "grüne Grundverkehr" (landwirtschaftliche Flächen) und der "graue Grundverkehr" (Bauland und Immobilien) neu geregelt. Salzburg sei hier österreichweit Vorreiter, betonte der Landesrat. Die Schlupflöcher der Vergangenheit seien geschlossen, "so konsequent wie wir ist kein anderes Bundesland".

Die Devise lautet: Bauernland soll in Zukunft in Bauernhand bleiben. Was den "grünen Grundverkehr" betrifft, so muss der Käufer ein Bewirtschaftungskonzept vorlegen, die Nutzungspflicht beträgt 15 Jahre. Bei einer erklärungswidrigen Nutzung droht die Versteigerung. 75 Prozent des Grundstückes müssen selbst bewirtschaftet werden. Die räumliche Nähe ist für einen privilegierten Erwerb durch Landwirte ausschlaggebend, diese beträgt 20 Kilometer zur landwirtschaftlichen Nutzfläche und 60 Kilometer für Forst- und Almflächen. Zudem wird Großgrundbesitz durch einen Einheitswert definiert und statt des bisher verwendeten ortsüblichen Preises ein Bodenrichtpreis eingeführt, der sich am Ertragswert orientiert.

Das Gesetz sei so definiert, dass de facto keine zusätzlichen Chaletdörfer und Zweitwohnsitze mehr entstehen können, meinte der Landesrat. Beim Kauf von Liegenschaften und Wohnungen sei künftig eine Positiverklärung zur Nutzung als Hauptwohnsitz erforderlich. Der Käufer muss nachweisen, dass sich sein Lebensmittelpunkt auch dort befindet. Falls innerhalb der vorgegebenen Frist der Hauptwohnsitz nicht nachgewiesen werden kann, gehe man in die Versteigerung. Der Käufer werde nicht enteignet, er bekomme sein Geld zurück. "Die Mechanismen sind scharf gestellt", sagte Schwaiger.

Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinden werden ohne Ausnahme festgelegt. Zweitwohnungen, die nach dem 1. März 1993 und vor dem 1. Jänner 2019 als solche genutzt werden, können nur mehr an Angehörige übertragen werden. Im "grauen Grundverkehr" werden auch Fristen für die Aufnahme der Nutzung gesetzt: Ein Jahr für bebautes Grundstück, fünf Jahre bei umfassender Sanierung eines Gebäudes, sieben Jahre für unbebaute Grundstücke.

Mit Grund und Boden werde sparsam umgegangen, sagte der Landesrat. Das Heben des Dachstuhles um 75 Zentimeter schaffe in einem Mehrgenerationenwohnhaus eine vollwertige zweite Wohnung. Baulandsicherung mit verdichtetem Wohnbau gewähre günstiges Bauen und leistbares Wohnen. Als Beispiel führte Schwaiger die Überbauung eines Supermarktes in Obertrum im Flachgau an. Über der Verkaufsfläche von 998 Quadratmeter Verkaufsfläche entstehen im Obergeschoß 2.000 Quadratmeter Fläche für förderbares Wohnen. Salzburg habe, was den Bodenverbrauch betrifft, schon seine Hausaufgaben gemacht. Obwohl Salzburg knapp fünf Prozent des Dauersiedlungsraumes Österreichs aufweise, "haben wir mit einem Anteil von einem Prozent den geringsten Bodenverbrauch im Bundesländervergleich".

Bei der Pressekonferenz wurde auch erklärt, dass man auf einige Kritikpunkte zum Entwurf des Gesetzespaketes eingegangen sei. Seitens der SPÖ war unter anderem bemängelt worden, dass Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer aus der Grundverkehrskommission "hinausgeworfen wurden." Die Sozialpartner seien nun in der "Ausnahmekommission" im "grauen Grundverkehr" vertreten, sagte ein Mitarbeiter der zuständigen Abteilung. Wenn beispielsweise ein Zahnarzt seine Ordination in einer gewidmeten Wohnung hat und die Ordination ein Nachfolger übernehmen will, müsste ein Hauptwohnsitz angemeldet werden - dazu kann die Kommission eine Ausnahme erteilen.