Das Bundesdenkmalamt ist bemüht, mit sämtlichen Eigentümern tragfähige Lösungen zu finden, unterstreicht dessen Präsident Christoph Bazil.
SOLID: Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Gebäude unter den Denkmalschutz fallen?
Christoph Bazil: Voraussetzung für eine Unterschutzstellung ist, dass das Objekt eine geschichtliche, künstlerische oder kulturelle Bedeutung aufweist, die ein öffentliches Interesse an der Erhaltung begründet. Die Kriterien sind in § 1 des Denkmalschutzgesetzes (DMSG) definiert.
Von Menschen geschaffene, unbewegliche oder bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse gelegen, können demnach unter Denkmalschutz gestellt werden. Das Bundesdenkmalamt handelt planmäßig auf der Grundlage eines österreichweiten Unterschutzstellungskonzepts und setzt dabei auch inhaltliche Schwerpunkte, etwa zur Nachkriegsmoderne, dem Erhalt von bäuerlichem Kulturgut oder zu Objekten aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Wie änderten sich diese Kriterien im Laufe der Zeit?
Bazil: Die Kriterien sind im Denkmalschutzgesetz aus 1923 festgelegt. Sie sind aber flexibel genug, damit sie vom Bundesdenkmalamt unter Berücksichtigung der Judikatur der Verwaltungsgerichte zeitgemäß ausgelegt werden können. So führt zum Beispiel der Strukturwandel in der Landwirtschaft zur Notwendigkeit, für diese Bauten, von denen manche wichtige Zeugnisse des Kulturerbes sind, neue Nutzungen zu finden. Dasselbe gilt für viele frühen Industriebauten, die heute oft zu Wohnungen oder Büros umgestaltet werden. Wesentlich ist hier, dass diese Bauten ihre tragenden Bedeutungselemente behalten. Andere Denkmale, etwa Gründerzeithäuser, sind bereits in ihrer Planung und Ausführung so durchdacht, dass sie ohne oder mit nur geringen Eingriffen für verschiedene Verwendungen taugen.
Wie gestaltet sich in der Regel die Zusammenarbeit mit der gewerblichen Immobilienwirtschaft?
Bazil: Das Bundesdenkmalamt ist bemüht, mit allen Eigentümern tragfähige Lösungen zu finden, um einerseits dem Erhalt des tradierten Erscheinungsbildes und den für das Denkmal charakteristischen Eigenschaften und andererseits dem Wunsch nach Veränderung zur Optimierung der Nutzungsmöglichkeiten gerecht zu werden.
Wichtig ist das direkte und offene Gespräch zwischen allen Beteiligten. Je früher das Bundesdenkmalamt kontaktiert wird, desto leichter ist es, Möglichkeiten und Grenzen von beiden Seiten zu klären und dadurch die Bedingungen für die denkmalrechtliche Genehmigung des Bauvorhabens oder der geplanten Restaurierung festzulegen.
Auf welches Denkmalschutzprojekt sind Sie besonders stolz?
Bazil: Wir sind als Bundesbehörde bestrebt, den Denkmalbestand in Österreich in allen Bereichen für nachkommende Generationen zu erhalten. Dies umfasst sowohl einzelne Gebäude als auch städtische Ensembles, archäologische Fundstellen, bewegliche Kulturgüter (z.B. Gemälde, Münzsammlungen) bis hin zu technischen Denkmalen (z.B. Brückenkonstruktionen, Maschinen) oder Klangdenkmalen (Orgeln, Glockenspiele).
Gelungene Projekte werden mit der österreichischen Denkmalschutzmedaille ausgezeichnet. Es werden dabei sowohl Einzelpersonen als auch Vereinigungen geehrt, die durch ihr außerordentliches Engagement zum Erhalt des kulturellen Erbes in Österreich beitragen. Einzelne Projekte möchte ich hier nicht hervorheben, sondern lieber betonen, dass wir wahrscheinlich die einzige Kultureinrichtung des Landes sind, die überall in Österreich einen Auftrag hat.
Es gibt, glaube ich, keine Gemeinde, kein Tal und keine Ecke, wo nicht zumindest ein geschütztes Denkmal steht. In den allermeisten Fällen werden diese auch mit viel Engagement der Eigentümer oder von verschiedenen Initiativen erhalten.