Österreich : Dämmstoffe: Anleitung zum „Loswerden“ aufgelegt

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Mitarbeiter von Entsorgungsbetrieben und kommunalen Bauhöfen haben bis dato ihre liebe Not mit der korrekten Beurteilung von Dämmstoffplatten, die Heimwerker, Häuslbauer aber auch Fassadenprofis loswerden wollen. Zu groß ist immer noch die Verwirrung um optische Erkennungsmerkmale, Brandschutz- und chemische Inhaltstoffe von expandierten Polystyrol-Hartschaumstoffen (EPS). Nicht selten wird man unverrichteter Dinge mitsamt Dämmstoffplatten wieder nach Hause geschickt. Argumente, es handle sich um einen Problemstoff, oder Empfehlungen wie, das Material solle man zerkleinern und in den Hausmüll werfen – damit ist jetzt Schluss; zumindest was Dämmstoffabfälle aus EPS anbelangt.

„Mit der Veröffentlichung von Leitfaden und Merkblatt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie steht der Branche seit kurzem ein profundes Nachschlagwerk zur Verfügung, das – Anwendung vorausgesetzt – uns viel Ärger und leere Kilometer ersparen und einen entscheidenden Beitrag zur Aufbereitung von Dämmstoffabfällen leisten wird“, freut sich Dr. Clemens Demacsek, Geschäftsführer der GPH Güteschutzgemeinschaft Polystyrol-Hartschaum über das gelungene Endprodukt. „Dieser Leitfaden erläutert den chemikalien- und abfallrechtlichen Rahmen, beschreibt die Eigenschaften von EPS-Dämmstoffen, die in der Europäischen Union hergestellt wurden, und behandelt die Regeln für deren korrekte abfallrechtliche Einstufung“, fasst Demacsek zusammen.

Wesentliche Aspekte zur Entsorgung:


1. Dämmstoffe aus EPS sind anhand ihrer Struktur zu identifizieren. Sie bestehen aus Schaumstoffkügelchen mit einer deutlich erkennbaren Wabenstruktur. Die Bruchflächen sind grobkörnig und setzen vereinzelt Schaumstoffkügelchen frei. EPS-Dämmplatten sind meist weiß, grau, weiß-grau-meliert, schwarz und teilweise auch verschiedenfärbig (sogenannte „Automatenplatten“).

2. EPS enthielt früher das Flammschutzmittel HexaBromCycloDoDecan, kurz HBCDD, das gemäß der internationalen Stockholm-Konvention und der EU-POP-Verordnung ein persistenter, also in der Umwelt schwer abbaubarer, organischer Schadstoff ist. Vor einigen Jahren wurde auf das polymere Flammschutzmittel PolyFR (auch bezeichnet als pFR) umgestellt.

3. EPS wurde nie mit ozonschichtschädigenden Treibmitteln wie FCKW oder HFCKW geschäumt, sondern immer mit Pentan.


Behandlungsverfahren für EPS-Dämmstoffabfälle:


Für alte, HBCDD-haltige EPS-Abfälle stehen zwei Behandlungsverfahren zur Verfügung:

Verbrennung als nicht gefährlicher Abfall
Lösemittelbasiertes Recycling (zum Beispiel das CreaSolv®-Verfahren) – Erlaubt die Abtrennung von Verunreinigungen und des HBCDD.
Für neue, HBCDD-freie EPS-Abfälle stehen zusätzlich folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Wiederverwendung von EPS-Platten
Mechanisches Recycling – Gemahlene EPS-Abfälle können als wärmedämmender Leichtzuschlag für Beton, zementgebundene Ausgleichsschüttungen, Mörtel und Putze sowie als Porosierungsmittel bei der Herstellung von Ziegelsteinen eingesetzt werden.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat Leitfaden und Merkblatt auf der Website veröffentlicht.

„Mit der Veröffentlichung von Leitfaden und Merkblatt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie steht der Branche seit kurzem ein profundes Nachschlagwerk zur Verfügung, das – Anwendung vorausgesetzt – uns viel Ärger und leere Kilometer ersparen und einen entscheidenden Beitrag zur Aufbereitung von Dämmstoffabfällen leisten wird“, freut sich Dr. Clemens Demacsek, Geschäftsführer der GPH Güteschutzgemeinschaft Polystyrol-Hartschaum über das gelungene Endprodukt.