Österreich : KSV1870 für geänderte Firmeninsolvenz-Pläne der Justizministerin

Wegen der Coronavirus-Krise droht eine Pleitewelle. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) will das Insolvenzrecht deshalb bis Anfang 2021 reformieren. „Die Insolvenzantragspflicht wurde jetzt bis Ende Jänner ausgesetzt. Nachdem diese Coronavirus-bedingte Aussetzung ausläuft, rechnen wir mit einer verstärkten Anzahl von Insolvenzanträgen. Bis dahin wollen wir das Insolvenzrecht reformieren“, sagte die Ministerin in einem „Standard“-Interview.

„Das wird eine Gesamtreform des Insolvenzrechts, weil viele Unternehmen im Zuge der Corona-Krise vor Insolvenzen stehen“, kündigte Zadic an. Konkret soll etwa die Entschuldung beschleunigt werden, diese soll künftig binnen drei, nicht mehr binnen fünf Jahren erfolgen.

„Zweite Chance“

Auch eine „zweite Chance“ soll kommen. Zadic erklärte das so: „Droht eine Insolvenz, unterstützt das Gericht ein Unternehmen bei der Restrukturierung. Wir glauben, dass wir so Unternehmern helfen, schneller wieder Fuß zu fassen, Gläubiger zu ihrem Geld kommen und gleichzeitig Arbeitsplätze erhalten werden.“

Der Ausbruch der Coronavirus-Pandemie und deren Bekämpfung hat vor allem viele kleinere Firmen und Selbstständige hart getroffen. Die Schuldnerberater rechnen damit, dass es in der Folge auch zu einem Anstieg der Privatkonkurse kommen könnte. Auch die Nationalbank rechnet mit steigenden Insolvenzzahlen und damit verbunden mit Kreditausfällen bei den Banken.

KSV-Vybiral: "Für Unternehmen gut, Vorsicht bei Privaten"

Der KSV1870 begrüßt in Person von CEO Ricardo-José Vybiral diese Verkürzung, da es den Unternehmern die Angst vor den Konsequenzen eines möglichen Scheiterns nimmt. Jedoch kann der KSV1870 eine ebenfalls geplante Verkürzung bei Privatinsolvenzen "nicht nachvollziehen": "Bringen Unternehmen u.a. Wachstum sowie Beschäftigung, so werden Verbraucher nicht dazu gezwungen, Schulden zu machen und tragen durch eine schnelle Entschuldung auch nichts zu einer Wertschöpfungskette bei. Eine Gleichstellung eines „redlichen Unternehmers“ mit einem Konsumenten ist nicht nachvollziehbar; vielmehr noch ergeben sich daraus gesellschaftspolitische Gefahren."

Dem Privatschuldner werde durch eine verkürzte Entschuldungszeit suggeriert, dass er selbst weniger Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen muss. (APA/Red.)