Zertifikate : VfGH lehnt Änderungswünsche am Zertifikategesetz ab

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Gesetzesprüfungsverfahren über das Emissionszertifikategesetz (EZG) abgeschlossen und lässt das Gesetz intakt. Beschwerden einer Reihe von Industrieunternehmen wurden abgewiesen, teilte das Höchstgericht mit.Die ursprünglichen Bedenken der Verfassungsrichter gegen das Gesetz hätten sich letztlich als nicht begründet erwiesen, darauf basierende Zuteilungsverordnungen "waren dementsprechend nicht als gesetzwidrig aufzuheben", begründet der VfGH seine Entscheidung.Der VfGH hatte bereits im Herbst 2006 das erste Emissionsgesetz gekippt und der Politik bis 2008 Zeit gegeben, das Gesetz zu reparieren. Im Rahmen von Beschwerden durch Firmen, die dem Emissionshandel unterliegen, waren den Verfassungsrichtern im vergangenen Herbst Bedenken gekommen. Die Richter hielten es für möglich, dass die Zuteilungspläne "gegen den Grundsatz der Geschlossenheit des Rechtsquellensystems" verstoßen könnten. Ferner wurde befürchtet, dass die rechtsstaatliche Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts möglicherweise nicht in erforderlichem Maß zugänglich sei. Diese Bedenken sieht der VfGH nun ausgeräumt.Beschwerdeführer gegen die Zuteilungen waren unter anderem die Papierfabrik Frantschach und praktisch alle österreichischen Zementhersteller. Wären die "Allokationen" für gesetzeswidrig erklärt worden, wäre die Rechtsgrundlage für die Zuteilung von mehr als 12 Millionen Tonnen CO2 entfallen. (APA/pm)