Österreich : Startschuss für Mega-Korruptionsprozess

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat gestern, Montagnachmittag, die umstrittene Zuständigkeitsfrage im bevorstehenden Grasser-Prozess geklärt. Richterin Marion Hohenecker bleibt zuständig, der Mega-Korruptionsprozess rund um die Buwog-Privatisierung und den Linzer Terminal Tower kann daher wie geplant heute, Dienstagfrüh, im Wiener Straflandesgericht starten.

Der Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte startet um 9.30 Uhr im Wiener Straflandesgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Mitglied der Regierungen von ÖVP-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel vor, Schmiergeld genommen zu haben. Grasser weist alle Vorwürfe zurück. Der Prozess könnte rund ein Jahr dauern.

Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog und andere Wohnbaugesellschaften) im Jahr 2004 soll Grasser mit Hilfe seiner Vertrauten, den nun Mitangeklagten Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Peter Hochegger, ein Prozent der Kaufsumme als Schmiergeld gefordert haben. Da eine Provision von 9,6 Mio. Euro von seinem Unternehmen floss, sitzt auch Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics auf der Anklagebank. Der mitangeklagte Ex-Raiffeisen-OÖ-General Ludwig Scharinger ist laut einem Gerichtsgutachten verhandlungsunfähig.

Der zweite angeklagte Fall betrifft die Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower beim Bahnhof in der oberösterreichischen Landeshauptstadt. Auch hier soll Grasser mit Hilfe seiner Vertrauten Schmiergeld verlangt haben, 200.000 Euro sollen letztlich geflossen sein.

Die Anklage hat in beiden Fällen den Weg des Geldes über Zypern bis nach Liechtenstein verfolgt, wo es auf drei Konten - für Meischberger, Plech und Grasser - aufgeteilt worden sein soll. Die Verteidiger bestreiten die Vorwürfe. Bei einer Verurteilung drohen wegen Untreue und Bestechung bis zu 10 Jahren Haft.

Der Oberste Gerichtshof hat am Montagnachmittag Grünes Licht für den Prozessstart gegeben, weil er einen Zuständigkeitsstreit geklärt hat. Nun wollen die Verteidiger zu Prozessbeginn Befangenheitsanträge gegen Richterin Marion Hohenecker einbringen. (APA)