Semmering-Basistunnel : Semmering - Das Ende des Streits ist absehbar

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Diese Woche brachten drei Tage lang die Gegner des Semmering-Basistunnels vor Gericht ihre Bedenken vor. Das Bundesverwaltungsgericht, BVwG, hörte sich die Kritik von drei Umweltorganisationen bzw. Bürgerlisten an und ließ im Gegenzug ÖBB und Sachverständige das Projekt verteidigen. Keine aufschiebende Wirkung mehr Eine Entscheidung wird in einigen Monaten vorliegen, aufschiebende Wirkung gewährte der vorsitzende Richter Werner Andrä nicht.

Nun bleibt es dem Senat des BVwG überlassen, über die Zulässigkeit der Beschwerden der Umweltorganisationen zu urteilen. Grundsätzlich ist der BVwG das letzte ordentliche Rechtsmittel - aber eine Revision beim VwGH ist trotzdem unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich.

Eine ordentliche Revision, wenn das BVwG selber offene grundsätzliche Rechtsfragen ortet. Eine außerordentliche, wenn die unterlegene Partei grundsätzliche Rechtsfragen ungeklärt sieht oder Verfahrensmängel geltend macht. Diese wird sie aber sehr genau begründen müssen.

Wie es jetzt weiter geht

Kommt das BVwG zu dem Erkenntnis, dass in erster Instanz nicht ausreichend ermittelt wurde, dann kann es das Verfahren an die erste Instanz zurückverweisen. Wenn es aber in der Sache entscheidet - über alle sieben Beschwerden pauschal oder einzeln -, kann er den Beschwerden stattgeben; dann kommt das einer Abweisung des UVP-Antrages gleich.

Wenn er die Beschwerden abweist, ist der Fall eigentlich abgeschlossen, bis auf eine Revision beim VwGH. Der dreiköpfige Richtersenat des BVwG kann aber auch die Auflagen für das Projekt anpassen.

Jedenfalls hat Vorsitzender Werner Andrä den Parteien noch einmal ein Monat Zeit für weitere Eingaben gewährt, danach wird es noch einige Monate dauern, bis der Spruch vorliegt.

Wasserausleitungen so groß wie der Bedarf von Graz

Die Kontrahenten kennen einander und die jeweiligen Argumente seit Jahren und mehreren Instanzen. Schon mehrfach sind sie einander gegenübergesessen.

Die Tunnelgegner befürchten eine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes, weil bis zu 450 l Wasser pro Sekunde aus dem Stollen ausgeleitet werden könnten - das entspricht fast dem Bedarf der Stadt Graz. Einzelne Tierarten im Grundwasser könnten womöglich aussterben. Auch könnte der alten Bahnstrecke über den Semmering, von Ritter von Ghega erbaut, der Status als UNESCO-Weltkulturerbe aberkannt werden. Die Verkehrsprognosen, wonach der Bahnverkehr so steigt, dass die alte Bahn das nicht mehr bewältigen kann, hätten sich bisher nicht bewahrheitet, das öffentliche Interesse sei nicht nachvollziehbar.Zementinjektionen in den BergDie Sachverständigen bzw. die ÖBB sehen den Wasserabfluss angesichts des gesamten Wasserhaushalts am Semmering nicht als problematisch an. Außerdem seien die 450 l/s nur ein Maximalwert, dank Zementinjektionen wird mit einem deutlich niedrigeren Wasserabfluss gerechnet. Der Experte sieht keine Gefahr für die Tierwelt. Und die UNESCO habe selber geschrieben, dass der Status als Weltkulturerbe nicht gefährdet sei.Niederschlag, Verdunstung, Wasser in Bächen werden verglichen. Die ÖBB haben sich von Joanneum Research ein Modell erstellen lassen, das den Wasserhaushalt je Hektar berechnet. AfN hat nur die Werte von zwei Messstationen auf den ganzen Berg hochgerechnet. ÖBB-Daten in verschlossenen Schubladen Auch AfN-Mitstreiter und Experte Josef Lueger räumt ein: Der Vergleich der beiden Studien sei irrelevant, denn er habe seine Berechnungen nur "aus Verzweiflung" angestellt, weil die genauen Daten des offiziellen Gutachtens nicht verfügbar waren. Nun stimmten die ÖBB vor dem BVwG zu, dass die AfN die gleiche Einsicht in den Datenberg erhält wie der Sachverständige.Wenig Glück hat die AfN auch mit der Frage, ob der Sachverständige ausschließen könne, dass irgendein Lebewesen im Grundwasser aussterben könnte. Er solle konkret sagen, welche Tierart gefährdet sei, forderte ihn die beisitzende Richterin Katharina David mehrfach auf, aber konkreter wird der Vorwurf nicht.Unterscheidung zwischen "Kernzone" und "Pufferzone" Christian Schuhböck, Gründer und Sprecher der anerkannten Umweltorganisation Alliance for Nature (AfN), ist selber Experte für Weltkulturerbe-Fragen. Er hat diesen Status für die Semmering-Bahn initiiert.

Und er kritisiert, dass Österreich für das Weltkulturerbeprojekt "den Semmering und umgebende Landschaft" mit 8.861 ha eingereicht habe. Im Managementplan werde dann aber zwischen "Kernzone" und "Pufferzone" unterschieden. Diese Begriffe gebe es im Weltkulturerbe nicht.Bundeskanzleramt - Landschaft ist nicht WeltkulturerbeAllerdings heißt es auf der Weltkulturerbe-Homepage kurz und bündig, das Weltkulturerbeprojekt Semmering umfasse "eine Fläche von 156 ha mit einer Pufferzone von 8.581 ha". Bruno Maldoner, UNESCO-Welterbebeauftragter im Bundeskanzleramt, verweist zusätzlich auf ein Schreiben des Welterbezentrums, wonach eben nur 156,18 ha als "property", also Welterbe definiert sind. Das betreffe im wesentlichen nur die unmittelbare Eisenbahntrasse, nicht aber die Landschaft rundherum. Das Schreiben, bestätigt auch Schuhböck, war an Schuhböck gerichtet. Auch der Besuch eines Experten der Welterbeorganisation im Jahr 2009 ergab, dass der Tunnelbau dem Welterbestatus nicht entgegensteht, so Maldoner. (apa/pm)